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Ausbildung in der Familienpflege

Die Ausbildung in der Familienpflege findet an staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege statt. Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde für die Anerkennung der Fachseminare. Insgesamt sind im Regierungsbezirk vier Fachseminare staatlich anerkannt.

Die Ausbildung dauert 24 Monate und umfasst 1800 Stunden Unterricht sowie 1200 Stunden fachpraktische Unterweisung. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung.

Die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in setzt neben der erfolgreichen Abschlussprüfung ein einjähriges Berufspraktikum in Einrichtungen der Familienpflege voraus.

Nach erfolgreicher Ableistung des Berufspraktikums erteilt die Bezirksregierung die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in.

Zur Sicherstellung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen in der Familienpflege erhalten die Fachseminare Zuwendungen zu den entstehenden Personal- und Sachausgaben.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger soll Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dazu befähigen,

Ihre Ansprechpartner/-innen (s. Spalte rechts):

• Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten: Herr Peter Ullrich

• Staatliche Anerkennungen der Fachseminare: Frau Karin Redemann

• Zuwendungen (Förderungen): Herr Thomas Kerkering, Tel. 0251 411-43 73, Fax: 0251 411 843 73

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