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Ausbildung in der Familienpflege
Die Ausbildung dauert 24 Monate und umfasst 1800 Stunden Unterricht sowie 1200 Stunden fachpraktische Unterweisung. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung.
Die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in setzt neben der erfolgreichen Abschlussprüfung ein einjähriges Berufspraktikum in Einrichtungen der Familienpflege voraus.
Nach erfolgreicher Ableistung des Berufspraktikums erteilt die Bezirksregierung die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in.
Zur Sicherstellung eines angemessenen Angebots an Ausbildungsplätzen in der Familienpflege erhalten die Fachseminare Zuwendungen zu den entstehenden Personal- und Sachausgaben.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger soll Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die dazu befähigen,
- selbstständig und eigenverantwortlich die Hausfrau, den Hausmann oder die verantwortliche Person im hauswirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Bereich vorübergehend zu vertreten, zu unterstützen oder anzuleiten,
- hilfsbedürftige Menschen jeden Alters in ihrer Wohnung zu betreuen und zu pflegen, und
- diese Aufgaben in familienähnlichen Strukturen sowohl vorübergehend als auch dauerhaft zu übernehmen.
Ihre Ansprechpartner/-innen (s. Spalte rechts):
• Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten: Herr Peter Ullrich
• Staatliche Anerkennungen der Fachseminare: Frau Karin Redemann
• Zuwendungen (Förderungen): Herr Thomas Kerkering, Tel. 0251 411-43 73, Fax: 0251 411 843 73

