Amtliche Bekanntmachung

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Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege statt und dauert ein Jahr. Sie wendet sich insbesondere an Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit Abschluss Klasse 9. Die Ausbildung umfasst 750 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht am Fachseminar sowie 900 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege.

Ein verbindlicher Leitfaden (Teil 1 und Teil 2) für die Altenpflegehilfeausbildung dokumentiert die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Ausbildung und erläutert den Weg der Ausbildung bis hin zur staatlichen Prüfung.

Die Bezirksregierung überwacht die Ausbildung, stellt die/den Vorsitzende/n im Prüfungsausschuss und erteilt die Erlaubnisurkunde als staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in.

Staatlich anerkannten Fachseminaren kann auf Antrag eine Förderung des Landes für jeden berechtigten Schüler zugesprochen werden, der dort eine Ausbildung zum Altenpfleger, Altenpflegehelfer oder Familienpfleger absolviert.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Anleitung einer Pflegekraftkraft erforderlich sind.

Ihre Ansprechpartner/-innen (s. Spalte rechts):

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