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Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Ein verbindlicher Leitfaden (Teil 1 und Teil 2) für die Altenpflegehilfeausbildung dokumentiert die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Ausbildung und erläutert den Weg der Ausbildung bis hin zur staatlichen Prüfung.
Die Bezirksregierung überwacht die Ausbildung, stellt die/den Vorsitzende/n im Prüfungsausschuss und erteilt die Erlaubnisurkunde als staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in.
Staatlich anerkannten Fachseminaren kann auf Antrag eine Förderung des Landes für jeden berechtigten Schüler zugesprochen werden, der dort eine Ausbildung zum Altenpfleger, Altenpflegehelfer oder Familienpfleger absolviert.
Ausbildungsziel
Die Ausbildung in der Altenpflegehilfe soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Anleitung einer Pflegekraftkraft erforderlich sind.
Ihre Ansprechpartner/-innen (s. Spalte rechts):
- Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten für Bottrop und Münster sowie der Kreise Coesfeld und Recklinghausen: Herr Ernst Raneberg
- Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten für Gelsenkirchen sowie der Kreise Borken, Steinfurt und Warendorf: Herr Peter Ullrich
- Staatliche Anerkennungen der Fachseminare und damit verbundene Veränderungen der genehmigten Standards sowie Entscheidungen von genereller Bedeutung: Frau Karin Redemann
- Zuwendungen (Förderungen): Herr Thomas Kerkering, Tel. 0251 411-43 73, Fax: 0251 411 843 73

