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Ausbildung in der Altenpflege

Die Ausbildung in der Altenpflege findet in Fachseminaren für Altenpflege und in Einrichtungen der Altenhilfe statt.

Die Bezirksregierung ist zuständige Behörde für die Anerkennung der Fachseminare. Unterlagen für die Beantragung der staatlichen Anerkennung können hier angefordert werden.

Insgesamt sind im Regierungsbezirk 21 Fachseminare staatlich anerkannt.

Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre. Ausbildungsverträge werden mit den Einrichtungen der Altenhilfe geschlossen.

Die Ausbildung gliedert sich in Unterricht am Fachseminar (theoretischer und praktischer Unterricht von 2100 Std.) und in praktische Ausbildung (Einrichtungen der Altenhilfe von 2500 Std.). Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung tragen die Fachseminare für Altenpflege.

Die Bezirksregierung achtet als Aufsichtsbehörde darauf, dass von den Fachseminaren für Altenpflege die Bestimmungen des Altenpflegegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eingehalten werden und somit eine qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt wird. Sie überwacht die staatliche Abschlussprüfung (Vorsitz im Prüfungsausschuss) und stellt die Erlaubnisurkunde als "Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in" aus.

Staatlich anerkannten Fachseminaren kann auf Antrag eine Förderung des Landes für jeden berechtigten Schüler zugesprochen werden, der dort eine Ausbildung zum Altenpfleger, Altenpflegehelfer oder Familienpfleger absolviert.

Vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wurde im Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen und den Vertretern der Fachseminare ein Handlungsleitfaden (Teil 1 und Teil 2) für die Altenpflegeausbildung entwickelt, der allen an der Altenpflegeausbildung Beteiligten als Arbeitshilfe dienen soll. Er gibt Hinweise zur Kooperation zwischen den Beteiligten, zur formalen Gestaltung der Ausbildung und Prüfung und bezieht den Praktischen Rahmenlehrplan und das Prüfungsverfahren mit ein.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Ihre Ansprechpartner/-innen (s. Spalte rechts):

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