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Blut und Blutprodukte
Die Herstellung und die Anwendung von Blut und Blutprodukten wird von der Bezirksregierung überwacht. Hierzu zählen u.a.
Fremdblut und daraus hergestellte Produkte
Eigenblut und
Stammzellen.
Für die Herstellung gelten die Voraussetzungen der §§ 13 - 18 AMG. Darüber hinaus sind die besonderen Vorschriften des Transfusionsgesetzes (TFG) sowie die Leitlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie) zu beachten. Qualitätsmängel sind der Bezirksregierung unverzüglich zu melden.
Für die Zulassung von Blutprodukten ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Weitere Informationen zum Thema "Blut- und Plasmaspende" erhalten Sie dort und beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

