Amtliche Bekanntmachung

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Arzneimittelexport

Auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes stellt die BezirksregierungMünster nach § 73a Arzneimittelgesetz ein Zertifikat entsprechend dem Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganistation aus.

Ein Mustervorlage für dieses Zertifikates (Kapitel 15, Anlagen zur VAW 151104) finden Sie auf der Homepage der ZLG

Die Leitlinien zur Durchführung des Zertifikatsystems sind auf der Homepage der WHO abrufbar.

Für die Ausstellung dieses Exportzertifikates ist aufgrund des Gebührengesetzes vom 23.11.1971 (GV. NW. Seite 2011) in Verbindung mit Tarifstelle 10.5.1.20.1. der Allgemeinen Verwaltunsgebührenordnung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Gebühr in Höhe von 130 - 200 Euro für ein Arzneimittel zu erheben.


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