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Beihilfe
Aufgaben / Zuständigkeit
Das Dezernat 23 ist für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen für Lehrerinnen und Lehrer aller weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk Münster (mit Ausnahme der Grund-, Haupt- und Förderschulen), von Beschäftigten der Bezirksregierung Münster, der Landesbetriebe sowie der Polizeipräsidien Münster, Gelsenkirchen und Recklinghausen, der Hochschule der Polizei, des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Münster, des LANUV und weiterer Behörden und Einrichtungen im Regierungsbezirk Münster zuständig. Die ausführliche Beschreibung, für welchen Personenkreis unsere Zuständigkeit gegeben ist, erfahren Sie hier.
Die Beihilfefestsetzungen der Träger der Ersatzschulen werden auf ihre Richtigkeit überprüft, weil die Beihilfeleistungen im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung durch das Land NRW refinanziert werden. Auf Wunsch werden die Beihilfen auch direkt von der Bezirksregierung Münster berechnet.
Information für die Beihilfeberechtigten der Bezirksregierung Münster
Dies gilt für die Beihilfeberechtigten der Ersatzschulen ab dem 01.08.2010!
Die Projektgruppe Beihilfeoptimierung des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat alle Beihilfeberechtigten, darüber informiert, dass
alle Anträge, Belege und sonstiger Schriftwechsel ab dem 07.06.2010 ausschließlich an die
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
zu adressieren sind.
Dies gilt zunächst für die Beihilfeberechtigten, für die das Dezernat 23 der Bezirksregierung Münster zuständig ist.
Die ausführliche Beschreibung, für welchen Personenkreis die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster gegeben ist, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung folgendes unbedingt:
Bei allen Anträgen und bei allen Anfragen ist die persönliche Beihilfenummer zu verwenden.
Da die eingereichten Unterlagen nicht zurückgesandt werden sondern nach abgeschlossener Bearbeitung vernichtet werden, sind ausschließlich Zweitschriften oder Kopien einzureichen.
Anträge und Belege dürfen nicht geheftet, geklammert oder geklebt werden.
Ehegatten mit jeweils eigenem Beihilfeanspruch reichen Ihre Beihilfeanträge bitte in s e p e r a t e n Umschlägen ein. Auch Anfragen oder Widersprüche sollten mit s e p e r a t e r Post an die Scanstelle gesandt werden.
Bei Auslandsrechnungen ist dem Beihilfeantrag eine Kopie des Erstattungsnachweises der Krankenversicherung (ggf. Auslandskrankenversicherung, z.B. ADAC) beizufügen.
Die Angabe der Dienststellennummer im Antragsformular ist entbehrlich und kann auch nicht telefonisch bei uns abgefragt werden.
Antragsformulare und die dazugehörigen Anlagen (Pflege, Unfälle etc.) finden Sie hier.
Fragen zum neuen Verfahren, mit dem die Arbeitsabläufe der Beihilfestellen verbessert und beschleunigt werden sollen, richten Sie bitte an die hierfür extra eingerichtete Hotline:
0211/8371844 von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Kontakt zur Beihilfestelle
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Ersatzschulträger
So finden Sie uns:
Albrecht-Thaer-Straße 9 in Münster - "Zentrum-Nord"
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bahn: Ab Hbf. Münster Bahnverbindung in Richtung Rheine oder Gronau, Haltepunkt "Zentrum Nord", von hier ca. 200 m Fußweg zum Dienstgebäude der Bezirksregierung.
Bus: Linie 17 ab Hbf. Münster Richtung Nevinghoff bzw. Kinderhaus-Schulzentrum, Haltepunkt Bezirksregierung II.
Hinweis:
In der Zeit von Mitte Dezember bis Mitte Januar sowie in der Woche vor und nach Beginn der Sommerferien werden vermehrt Anträge gestellt. Dadurch kommt es leider zu geringen Verzögerungen der Bearbeitung. Das Beihilfeteam bittet Sie um Verständnis und um Berücksichtigung bei der Antragstellung.
Link zur Zentralen Koordinierungsstelle BeilhilfeNRW bei der Bezirksregierung Detmold
