Amtliche Bekanntmachung

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Wirtschaftliche Angelegenheiten

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Abwehr von Großschadenereignissen:
Das Land erstattet den Hilfsorganisationen

die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben, die ihnen im Rahmen der Aus- und Fortbildung der organisationsangehörigen Helfer entstanden sind. Ferner erstattet die Bezirksregierung den privaten Hilfsorganisationen die Kosten für Instandhaltung und Unterbringung der Einsatzeinheiten. Übungen der Kreise und kreisfreien Städte zur Arbeit von Großverbänden bei großen Schadensereignissen werden durch Landesmittel unterstützt.

Katastrophenschutz im Zivilschutz:
Die Bezirksregierung stellt den Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der Vorgaben des Bundes Selbstbewirtschaftungsmittel für die Katastrophenschutz-Einsatz- Einheiten für Ausgaben und Ausbildung der Helfer am Standort zur Verfügung. Weiter übernimmt der Bund die Kosten für die Instandhaltung und verlastete Ausstattung der Fahrzeuge.

Darüber hinaus leistet das Land einen Zuschuss von 30.000 Euro jährlich in Form einer fachbezogenen Pauschale an jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt für die Vorbereitung, Koordinierung und Durchführung überörtlicher und landesweiter Hilfsmaßnahmen im Katastrophenschutz.

Feuerschutz:
Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) fördert das Land den Feuerschutz und die Hilfeleistung.

Ab 2002 stellt das Land Nordrhein-Westfalen die zweckgebundenen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer den Kommunen in der Form einer fachbezogenen Investitionspauschale direkt zur Verfügung.

Ehrenamtliche Angehörige Freiwilliger Feuerwehren können sich am Institut der Feuerwehr (IdF) aus- bzw. fortbilden.

Die Auslagen, die den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren für die Teilnahme an diesen Lehrgängen entstehen (Fahrtkosten, Lohnkosten) werden den Kreisen und kreisfreien Städten erstattet.

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