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Wettannahmestellen
Am 01. Januar 2008 ist das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem benötigen alle Annahmestellen neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der Bezirksregierung.
Ziele des Gesetzes sind u. a.:
- das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern,
- das Glücksspielangebot zu begrenzen,
- den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten,
- sicherzustellen, das Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden und
- einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten.
Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen innerhalb ihres Bezirks für:
- die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen,
- die Vermittlung von Glücksspielen durch Annahmestellen und
- den Losverkauf durch Verkaufsstellen der Norddeutschen Klassenlotterie.
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

