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Wettannahmestellen

Wettannahmestellen sowie Lotto- und Toto-Annahmestellen sind Einzelgewerbe, die für andere Firmen und Institutionen Glücksspiele und Wetten vermitteln und Lotterielose verkaufen.

Am 01. Januar 2008 ist das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in Kraft getreten. Seitdem benötigen alle Annahmestellen neben der Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis der Bezirksregierung.

Ziele des Gesetzes sind u. a.:

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen innerhalb ihres Bezirks für:

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

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