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Stiftungen
Stiftungen haben über Jahrhunderte hinweg das Sozialwesen geprägt. Die Unterhaltung von Kranken- und Waisenhäusern, die Unterstützung von Armen und Bedürftigen war häufig Stiftungszweck. Auch heute sind Stiftungen noch überwiegend im sozialen Bereich tätig. Daneben verfolgen Stiftungen heute Zwecke in den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt - und Landschaftsschutz, Bildung und Erziehung oder aber auch Völkerverständigung und Entwicklungshilfe.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es derzeit ca. 475 Stiftungen. Die Zahl der Anerkennungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. So konnten in den Jahren 2005 - 2009 jeweils über 30 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt werden.
Mit der Errichtung einer Stiftung hat die Stifterin/der Stifter die Möglichkeit, sein Engagement für das Gemeinwesen öffentlich unter Beweis zu stellen, dabei aber gleichzeitig individuelle Akzente zu setzen. Der Stifterwille hat im Rahmen der Stiftungsaufsicht oberste Priorität, so dass die Verwirklichung idealistischer Zielvorgaben über den Tod hinaus möglich wird. Stiftungen sind in hohem Maße steuerbegünstigt.
Nähere Informationen zu Stiftungen, zum Ablauf des Stiftungsanerkennungsverfahrens, zur steuerlichen Behandlung von Stiftungen sowie Mustertexte enthält die Informationsbroschüre "Eine Herausforderung - die Gründung einer Stiftung". Die Broschüre steht Ihnen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.
Ein öffentliches Stiftungsverzeichnis ist in das Internetangebot des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW eingestellt und vermittelt Ihnen einen Überblick über die selbständigen Stiftungen im Lande NRW.

