Amtliche Bekanntmachung

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Kriegsgräberfürsorge

Die Bezirksregierung Münster setzt Mittel für die Pflege, Unterhaltung und Sonderinstandsetzung der Kriegsgräber nach dem Gräbergesetz fest, leitet die vom Bundesverwaltungsamt zugewiesenen Mittel anteilmäßig an die Gemeinden weiter und kontrolliert deren Verwendung.

Gleiches gilt hinsichtlich der Ruherechtsentschädigungen gegenüber den Friedhofsträgern.

Das Gräbergesetz dient dazu, den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise zu gedenken, und für zukünftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wach zu halten.

Zu diesem Zweck bleiben die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft dauernd bestehen (Ruherecht).

Führt dieses Ruherecht für den Grundstückseigentümer (z.B. Friedhofseigentümer) oder einen anderen Berechtigten zu Vermögensnachteilen, so ist ihm von dem betreffenden Land eine so genannte Ruherechtsentschädigung in Geld zu leisten.

Individuelle Auskünfte über die Gräber der im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bestatteten Kriegs- und Gewaltopfer erteilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

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