Amtliche Bekanntmachung

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Ehejubilaeen

Die Bezirksregierung Münster gratuliert Ehepaaren zum 60jährigen Ehejubiläum. Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Die Glückwünsche werden durch Übersendung per Post bzw. durch persönliche Übergabe von Repräsentanten der Wohnortgemeinde übermittelt.

Anlässlich einer "Eisernen Hochzeit" (65 Jahre) wird ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen überbracht. Ebenso wird bei der Gnadenhochzeit (70 Jahre) und der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) verfahren.

Da die persönlichen Daten der Jubelpaare bei den öffentlichen Stellen nicht bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare die sich über eine öffentliche Gratulation freuen würden, gebeten, ihr Jubiläum mindestens zwei Monate vor der Feier ihrer zuständigen Wohnortgemeinde mitzuteilen/mitteilen zu lassen.

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