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Buchmacher-/Totalisatorangelegenheiten
Die Bezirksregierung ist zuständig für die Erteilung von Konzessionen als Buchmacher/Buchmachergehilfe sowie für die Erlaubnisse für Totalisatorunternehmen der Rennvereine auf Rennbahnen bzw. in Wettannahmestellen außerhalb der Rennbahn.
Rechtsgrundlage für die Zulassung als Buchmacher ist das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 08.04.1922 (RGBl. I S. 335, 393). Weitere Regelungen werden in den Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 16.06.1922 (ZBl. S. 351) und durch Weisungen des zuständigen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen.

