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Auszeichnungen / Orden

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Verdienstkreuz am Bande

Verdienstkreuz am Bande für Herren

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - gestiftet im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss - stellt die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Er wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie z.B. im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:

Als Erstauszeichnung wir grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Verfahren:

Die Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sind veröffentlicht: (SMBl. NRW. 1131). Einen entsprechenden Link finden sie rechts unter Schnellzugriff.

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Neben den Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland werden auch die Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen 1986 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Johannes Rau gestiftet. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Der Landesorden wird in einer Ordensstufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensinhaber 2.500 nicht übersteigen soll.

Die Erfüllung der Berufspflicht oder das Wirken für das eigene Unternehmen allein rechtfertigen die Verleihung des Ordens nicht.

Der Landesorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt für den Landtag ist der Präsident des Landtags. Im Übrigen sind die Mitglieder der Landesregierung für ihre Geschäftsbereiche vorschlagsberechtigt.

Verfahren:

Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen

Als staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr wird die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen und zwar aufgrund des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten.

Die Rettungsmedaille wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben.

Hat für den Retter bei der Hilfeleistung keine Lebensgefahr bestanden oder hat die Rettungstat trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, so kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.

Die Rettungsmedaille kann auch postum verliehen werden.

Auf die Verleihung der Rettungsmedaille oder die Aussprache einer öffentlichen Belobigung besteht kein Anspruch.

Verfahren:

Allgemeines:

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