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Apostillen/Beglaubigungen für Legalisationszwecke
Deutsche öffentliche Urkunden werden in vielen Fällen im Ausland nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit in einem besonderen internationalen Verfahren festgestellt worden ist. Die Verfahrensschritte beinhalten die jeweilige Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Ein Verfahren ist die Beglaubigung, die von einer bestimmten deutschen Behörde auf der inländischen öffentlichen Urkunde vorgenommen wird. Danach erfolgt die Legalisation der beglaubigten öffentlichen Urkunde. Die Legalisation wird nach dem Konsulargesetz von einem Konsularbeamten bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde benötigt wird. Einige Auslandsvertretungen verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Ein weiteres Verfahren ist die Echtheitsbestätigung durch die "Haager Apostille". Eine Apostille wird für die Staaten benötigt, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961) beigetreten sind. In diesem Verfahren erteilt eine dazu bestimmte deutsche Behörde die Apostille auf der Urkunde. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Die Bezirksregierung Münster beglaubigt alle im Regierungsbezirk Münster ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. In der Regel sind diese Urkunden im Original vorzulegen.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig und nicht erst einen Tag vor Ihrer Abreise ins Ausland, da das Bestätigungsverfahren etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Einzelheiten zu den Verfahren zur Beantragung einer Beglaubigung oder Apostille bei der Bezirksregierung entnehmen Sie bitte den weiteren Informationen rechts. Dort können sie sich auch unseren Flyer herunterladen.
Sie erreichen die Apostillestelle der Bezirksregierung Münster auf dem Postweg :
Bezirksregierung Münster
Dezernat 21
Frau Göcke / Frau Mapapa
48128 Münster
Wenn Sie uns eine eMail schicken möchten erreichen Sie uns unter:
Persönlich finden Sie uns:
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
(Innenstadt, 4. Etage, Zi. 419)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Die folgenden Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen in der Apostillestelle zur Verfügung:



