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Informationen zu Beglaubigungen
Beantragung einer Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation für eine deutsche Urkunde zur Vorlage im Ausland
Um eine deutsche öffentliche Urkunde zu legalisieren, bedarf es im ersten Schritt einer Beglaubigung. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers der Urkunde, sowie in der Regel die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat.
Die Beglaubigung erfolgt für alle im Regierungsbezirk Münster ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. In der Regel sind diese Urkunden im Original vorzulegen. Bitte geben Sie immer das Land an, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll. Folgende Urkunden werden z.B. von der Bezirksregierung Münster beglaubigt:
- Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
- Personenstandsurkunden (z.B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden etc. - Empfehlung: Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Ärztliche Bescheinigungen (müssen vorher von der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbeglaubigt werden)
- Hochschulurkunden (z.B. Diplomurkunden, Semesterbescheinigungen etc. - müssen vorher durch die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Studierendensekretariats (WWU MS) vorbeglaubigt werden)
- Schulzeugnisse (Kopien müssen zuvor vom Aussteller des Originalzeugnisses amtlich beglaubigt werden)
- Zertifikate der Veterinärämter
- Bescheinigungen der Finanzämter (Ansässigkeitsbescheinigungen etc.)
Für bestimmte Urkunden ist zuständig:
- Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister): Bundesverwaltungsamt in Köln
- Urkunden von Bundesbehörden: Bundesverwaltungsamt in Köln
- Gerichtliche Urkunden (z.B. Scheidungsurteile): Amts- bzw. Landgericht
- Private Urkunden wie z.B. Vollmachten (müssen zuvor durch einen Notar öffentlich beglaubigt werden): Landgericht
- Übersetzungen (von allgemein ermächtigten Übersetzern): Amts- bzw. Landgericht
Im zweiten Schritt erfolgt die Legalisation der vorbeglaubigten öffentlichen Urkunde. Die Legalisation wir von einem Konsularbeamten der jeweiligen Auslandsvertretung des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.
Die Vertretungen der nachfolgend genannten Staaten verlangen vor der Legalisation eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in Köln:
- Demokratische Volksrepublik Algerien
- Königreich Bahrain
- Volksrepublik Bangladesch
- Union Myanmar (Birma)
- Volksrepublik China
- Republik Irak
- Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
- Königreich Jordanien
- Königreich Kambodscha
- Staat Katar
- Libanesische Republik (nur Schul- und Ausbildungsnachweise)
- Republik Mali
- Mauretanien
- Königreich Nepal
- Republik Ruanda
- Königreich Saudi Arabien
- Demokratische Republik Somalia
- Republik Sudan
- Arabische Republik Syrien
- Taipeh-Handeslbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
- Republik Togo
Ablauf und Kosten
Die Dokumente können Sie der Bezirksregierung Münster mit einem formlosen schriftlichen Antrag zusenden. Bearbeitungszeit ca. 5 bis 10 Tage. Ein Antragsformular finden Sie rechts unter weitere Informationen.
Verfahrensschritte für Urkunden mit Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt in KölnUrkunden, die einer Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt bedürfen, senden Sie uns bitte mit einem Antrag und einem zusätzlichen Antrag an das Bundesverwaltungsamt zu. Die Urkunden werden nach Vorbeglaubigung durch die Bezirksregierung Münster direkt an das Bundesverwaltungsamt zur Endbeglaubigung weitergeleitet. Ein Antragsformular finden Sie ebenfalls rechts bei den weiteren Informationen. Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 21
48128 Münster
Oder Sie kommen zu unseren Servicezeiten persönlich vorbei. Dann können die Dokumente in der Regel sofort wieder mitgenommen werden.
BesucheranschriftBezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
(Innenstadt, Zimmer 419)
Rosenmontag, 20.02.2012 ist die Bezirksregierung und somit auch das Apostille-Büro geschlossen.
Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Gebühr
Die Gebühr für jede Apostille beträgt in der Regel 15,00 € bis 30,00 €. Die Gebührenrechnung ist nach Rechnungsstellung per Überweisung oder bei Besuch grundsätzlich in bar zu begleichen.

