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Informationen zu Apostillen
Beantragung einer Apostille auf einer deutschen Urkunde zur Verwendung im Ausland
In den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 wird die sonst erforderliche Legalisation durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Für deutsche Urkunden wird die "Haager Apostille" von einer dazu bestimmten deutschen Behörde ausgestellt. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes bzw. der Haager Konferenz.
Die Erteilung der Apostille erfolgt für alle im Regierungsbezirk Münster ausgestellten öffentlichen Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Bitte geben Sie immer das Land an, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll. Folgende Urkunden werden z.B. von der Bezirksregierung Münster beglaubigt:
- Aufenthalts-, Melde- oder Ledigkeitsbescheinigungen (Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate)
- Personenstandsurkunden (z.B. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden etc.; Empfehlung: Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
- Ärztliche Bescheinigungen ( müssen vorher von der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbeglaubigt werden)
- Hochschulurkunden (z.B. Diplomurkunden, Semesterbescheinigungen etc.; müssen vorher durch die zeichnungsberechtigten Mitarbeiter des Studierendensekretariats (WWU MS) vorbeglaubigt werden)
- Schulzeugnisse (Kopien müssen zuvor vom Aussteller des Originalzeugnisses amtlich beglaubigt werden)
- Zertifikate der Veterinärämter
- Bescheinigungen der Finanzämter (Ansässigkeitsbescheinigungen etc.)
Für bestimmte Urkunden ist zuständig:
- Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister): Bundesverwaltungsamt in Köln
- Urkunden von Bundesbehörden: Bundesverwaltungsamt in Köln
- Gerichtliche Urkunden (z.B. Scheidungsurteile): Amts- bzw. Landgericht
- Private Urkunden wie z.B. Vollmachten (müssen zuvor durch einen Notar öffentlich beglaubigt werden): Landgericht
- Übersetzungen (von staatlich anerkannten Übersetzern): Amts- bzw. Landgericht
Ablauf und Kosten
Die Dokumente können Sie der Bezirksregierung Münster mit einem formlosen schriftlichen Antrag zusenden. Bearbeitungszeit ca. 5 bis 10 Tage. Ein Antragsformular finden Sie rechts bei den weiteren Informationen.
Postanschrift
Bezirksregierung Münster
Dezernat 21
48128 Münster
Oder Sie kommen zu unseren Servicezeiten persönlich vorbei. Dann können die Dokumente in der Regel sofort wieder mitgenommen werden.
Besucheranschrift
Bezirksregierung Münster
Domplatz 1 - 3
48143 Münster
(Innenstadt, Zimmer 419)
Servicezeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis15:00 Uhr
Gebühr
Die Gebühr für jede Apostille beträgt in der Regel 15,00 € bis 30,00 €. Die Gebührenrechnung ist nach Rechnungsstellung per Überweisung oder bei Besuch grundsätzlich in bar zu begleichen.
