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Weitere Informationen:
Gewerbeoberinspektoranwärterinnen und Gewerbeoberinspektoranwärter
Die achtzehnmonatige Ausbildung bereitet auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Position im gehobenen technischen Dienst der Arbeitsschutzverwaltung vor.
Einstellungsvoraussetzungen sind unter anderem:
- Abschluss eines technischen, naturwissenschaftlichen oder ein anderes geeignetes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer FH oder einer anderen gleichstehenden Hochschule (mögliche Fachrichtungen: z.B. Maschinenbau, Hüttenwesen, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Bergbauwesen, Physiktechnik, Kunststofftechnik, Chemie, Biologie, Bauingenieurwesen)
- Berufspraxis und EDV-Kenntnisse sind i. d. R. erwünscht
- Am Ende der Ausbildung darf das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Ausnahmen gibt es bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichgestellten)
Studienverlauf
Nähere Angaben zum Verlauf der Ausbildung erscheinen in Kürze.
Besoldung
Während der achtzehnmonatigen Ausbildung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf erhalten die Anwärterinnen und Anwärter monatlich Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz in Höhe von 939,29 € brutto (Stand 01.01.2009).

