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Organisation


Abteilung 4
Schule, Kultur und Sport

Matthias Schmied

Abteilungsleiter Matthias Schmied © Bezirksregierung Münster

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Bildung ist eine zentrale Aufgabe für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen und die Zukunft unserer Region. Das ist Auftrag und zugleich das Selbstverständnis der Schulabteilung. Sie berät, unterstützt und beaufsichtigt 8 Schulämter, 6 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie rund 1.000 öffentliche und private Schulen mit fast 30.000 Lehrkräften im Regierungsbezirk Münster. Die Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer und die Aus- und Weiterbildung zählen ebenso dazu.

Die Weiterentwicklung der einzelnen Schulen sowie die Unterrichtsversorgung bilden wichtige Aufgabenschwerpunkte der Abteilung. Unterrichtsausfall wird durch professionelles Personalmanagement vermieden; regelmäßige Qualitätsanalysen garantieren eine nachhaltige Qualitätsentwicklung. Die Schulen erhalten damit eine differenzierte Bewertung über den Unterricht und bekommen ein Feedback über ihre Stärken und noch zu entwickelnden Bereiche.

Die Abteilung 4 berät die Schulträger in der Schulentwicklungsplanung und entscheidet über den Beschluss eines Schulträgers, eine neue Schule zu errichten, Schulen zusammen zu legen oder eine Schule zu schließen. Ziel ist, ein gleichmäßiges Bildungsangebot zu sichern.

Um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen optimal auf den Einstieg in das Berufsleben vorzubereiten, kooperiert die Abteilung mit der regionalen Wirtschaft und anderen an der beruflichen Bildung beteiligten Akteuren. Sie informiert auch über die Fördermöglichkeiten im Rahmen der EU-Bildungsprogramme und der europäischen Strukturfonds.

Beratung und Förderung im Bereich der Kunst- und Kulturpflege ergänzen das Aufgabenspektrum der Abteilung.

Die Abteilung 4 wird geleitet von Matthias Schmied.


Dezernat 41 – Grundschulen, Förderschulen

Die obere Schulaufsicht für die Grundschulen im Regierungsbezirk arbeitet eng mit den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte zusammen und ist verantwortlich für eine gleichmäßige Lehrerversorgung an den Schulen im Bezirk. Das Dezernat unterstützt die Schulen in der Entwicklung ihrer Schulprogramme und wirkt an der Fortentwicklung der Lehrpläne mit. Die Personalentwicklung der Lehrer gehört ebenso zu den Aufgaben. Die Mitarbeiter verstehen sich als Vermittler bei Problemen zwischen Eltern und Schule. Im Fall von Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren ist das Dezernat für die Entscheidung verantwortlich. Die untere Schulaufsicht liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte.

Dezernat 42 – Haupt- und Realschulen

Die obere Schulaufsicht für die Hauptschulen, Realschulen und Verbundschulen im Regierungsbezirk Münster pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Schulämtern bei den Kreisen und kreisfreien Städten und berät Schulen und Schulträger. Die inhaltlichen Anforderungen an den Unterricht bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit. Das Dezernat berät und unterstützt Schulen und Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, fördert die Kooperation mit außerschulischen Partnern, stellt personelle Ressourcen zur Verfügung und kontrolliert die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.

Dezernat 43 – Gymnasien, gymnasiale Oberstufe

Die Schulaufsichtsbehörde für die Gymnasien und Weiterbildungskollegs, Abendgymnasien und Abendrealschulen des Regierungsbezirks Münster betreut als Fachaufsicht auch die Gymnasien in privater Trägerschaft und die gymnasiale Oberstufe der öffentlichen und privaten Gesamtschulen. Die Qualität des Unterrichts steht im Mittelpunkt. Das Dezernat ist auch an Prüfungen der Schüler sowie der angehenden Lehrer beteiligt und arbeitet eng mit dem Ministerium zusammen.

Dezernat 44 – Gesamtschulen, Sekundarschulen

Das Dezernat ist zuständig für die Aufsicht über öffentliche und private Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen und berät Schulen und Schulträger. Mitarbeiter des Dezernats stehen in allen schulfachlichen Fragen der Gesamtschulen, der Gemeinschaftsschulen und der Sekundarschulen zur Verfügung.

Dezernat 45 – Berufskollegs

Das Dezernat ist zuständig für die Aufsicht über die Berufskollegs des Regierungsbezirks Münster. Das Berufskolleg ist eine Schulform der Sekundarstufe II und mit den beruflichen Schulen in anderen Bundesländern vergleichbar. Ziel ist, in eine berufliche Qualifizierung (berufliche Kenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsabschlüsse) zu vermitteln. Darüber hinaus können vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife alle allgemeinbildenden Abschlüsse erworben oder nachgeholt werden.

Dezernat 46 – Lehrerausbildung Lehrerfortbildung

Konzeption, Organisation und Evaluation der Lehrerausbildung sind Schwerpunkte der Arbeit. Die Ausbildung der angehenden Lehrerinnen und Lehrer in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung steht im Mittelpunkt. Das Dezernat beruft die Leitungen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und die Seminarleitungen, die Fachleiterinnen und Fachleiter und die Mitglieder des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen.
Es ist auch für die Anerkennung von Lehramtsbefähigungen und -prüfungen für das Lehramt an Grundschulen, an Haupt-, Real- und Gesamtschulen und für sonderpädagogische Förderung aus dem Bundesgebiet zuständig.  

Im Bereich der Lehrerfortbildung werden die Aufgaben in Kooperation mit den Kompetenzteams beim Schulministerium wahrgenommen.

Dezernat 47 – Personalangelegenheiten Lehrkräfte

Das Personal- und Stellenplan-Dezernat betreut die Lehrerinnen und Lehrer an den rund 850 öffentlichen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Regierungsbezirk Münster. Dies erfolgt entweder unmittelbar oder über die Schulämter der kreisfreien Städte und Kreise. Das Dezernat entscheidet beispielsweise über Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Abordnungen, Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen, Nebentätigkeitsgenehmigungen, Versetzung in den Ruhestand, Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen auf Verlangen oder von Amts wegen sowie die entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Auch für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer während ihrer schulpraktischen Ausbildung ist das Dezernat zuständig. Es arbeitet eng mit den schulfachlichen Dezernaten zusammen.

Dezernat 48 – Schulrecht, Schulverwaltung, Kultur, Sport, NRW-Europawettbewerbe

Das Dezernat ist mit Fragen des Schulrechts und der Schulorganisation sowie der Förderung von Schulen aus verwaltungsfachlicher Sicht betraut. Außerdem kümmert es sich um die Finanzierung der privaten Schulen und berät und fördert die kommunalen und privaten Träger der Weiterbildung, die Kunst- und Kulturpflege sowie kirchliche Angelegenheiten. Das Dezernat fördert auch den Erhalt und die Pflege jüdischer Friedhöfe. Als Dezernat für Sportangelegenheiten unterstützt es Breiten- wie Wettkampfsport, übt die Aufsicht über den Schulsport aus und organisiert die Lehrerfortbildung. Das Team „NRW-Europawettbewerbe“ ist landesweit für die Wettbewerbe „Begegnung mit Osteuropa“, „EuroVisions“ und „Europawoche“ zuständig.

Dezernat 4Q – Qualitätsanalysen an Schulen

Die  Qualitätsanalysen an Schulen im Regierungsbezirk Münster unterstützen die Schulen durch ein standardisiertes Verfahren und fundierte Rückmeldungen bei der Weiterentwicklung ihrer Stärken und helfen ihnen weitere Handlungsfelder festzustellen.

Maßstab ist das landesweit gültige Qualitätstableau, das die konkreten Erwartungen an Schulen benennt. Der Schwerpunkt der Qualitätsanalysen liegt bei der Bewertung von Unterricht und Lernprozessen.

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