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Organisation


Abteilung 1
Zentrale Dienste

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© Bezirksregierung Münster

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Die Abteilung 1 ist die interne Serviceabteilung für die gesamte Behörde. Sie kümmert sich mit drei Dezernaten zentral um Personal, Haushalt, Organisation, Facility Management und Controlling sowie um die Informationstechnik und die Innenrevision. Zur Abteilung 1 gehört auch die zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle. Die Zentralabteilung unterstützt die rund 1.800 Bediensteten in den Fachabteilungen bestmöglich bei ihrer Arbeit.

Leiter der Zentral-Abteilung ist Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers.


Dezernat 11 – Personalangelegenheiten

Das Dezernat 11 ist für alle Personalangelegenheiten der rund 1.400 Beschäftigten der Bezirksregierung zuständig.

Ziel der Personalentwicklung ist es, das Leistungs- und Lernpotential von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erhalten und zu fördern. Das Dezernat kümmert sich zusammen mit den jeweiligen Führungskräften um Berufsausbildung, Vorbereitungsdienst, Einarbeitung, Einführungsprogramme, um Lernpartnerschaften, Seminare und Fortbildungen, vor allem aber auch um die berufliche Weiterentwicklung durch Arbeitsplatzrotation. Ein wesentliches Anliegen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in diesem Zusammenhang organisiert das Dezernat insbesondere Teilzeit- und Telearbeit.

  • Fortbildung
    In Zusammenarbeit mit der Fortbildungsakademie Mont-Cenis in Herne gestaltet das Dezernat 11 ein umfangreiches Angebot für die systematische und bedarfsgerechte Fortbildung der Beschäftigten.
  • Gleichstellung
    Die Gleichstellungsbeauftragten wirken darauf hin, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern gewahrt wird. Weitere Informationen zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in der Ziehharmonika unten zu finden.

Für Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer ist das Dezernat 11 nicht zuständig. Die richtigen Ansprechpartner finden Sie in der Schulabteilung.


Dezernat 12 – Beauftragter für den Haushalt, Vergabe, Justitiariat, Innerer Dienst

Die Steuerung aller Haushaltsangelegenheiten und das Gebäudemanagement sind die zentralen Aufgaben des Dezernats 12. Dazu gehören unter anderem Haushaltsaufstellung und -vollzug für die Bezirksregierung und die nachgeordneten Ämter und Einrichtungen. Ebenso obliegt das Bewirtschaftungs- und Unterhaltungsmanagement der angemieteten Dienstgebäude und Grundstücke dem Dezernat 12. Zudem sind die zentrale Vergabestelle, die Hausverwaltung, die Hausmeister- und Botendienste, die Post- und Scanstelle, der Fahrdienst, Kurierdienste, die Bibliothek und das Veranstaltungs- und Ausstellungsmanagement hier angesiedelt. In der hauseigenen Druckerei werden Broschüren, Flyer, Info-Papiere oder Plakate gedruckt.

Dienstreisen und die Abrechnung von Reisekosten sowie von Umzugskosten und Trennungsentschädigungen sind ebenfalls Aufgaben des Dezernats.

Darüber hinaus kümmert es sich um die Verwaltung und Verwertung der Erbschaften des Landes.

Amtsblatt

Für das Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster ist das Dezernat 12 die richtige Anlaufstelle. In dem wöchentlich erscheinenden amtlichen Verkündungsblatt werden Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bezirksregierungen sowie der übrigen Landes- und Kommunalbehörden veröffentlicht.

Daneben werden im Öffentlichen Anzeiger als ständige Beilage des Amtsblatts Bekanntmachungen der Gerichte und Justizbehörden veröffentlicht.

Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung

Neben den Aufgaben, die das Dezernat 12 als sogenanntes „Querschnittsdezernat“ behördenintern wahrnimmt, ist hier auch die Aufgabe zur Verwaltung des Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung angesiedelt. Mit dem Ausgleichsfonds werden die Kosten, die den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und den Pflegeschulen für die Ausbildung von Personen zur Pflegefachkraft entstehen, refinanziert. Die dafür erforderlichen finanziellen Mittel werden im Rahmen eines Umlageverfahrens von den vorgenannten Einrichtungen (außer den Pflegeschulen) sowie dem Land Nordrhein-Westfalen und der Pflegeversicherung aufgebracht und an ausbildende Einrichtungen ausgezahlt. Die Vereinnahmung, Auszahlung und Verwaltung dieser finanziellen Mittel ist Aufgabe des Dezernats 12.


Dezernat 14 – Organisation, Controlling, IuK-Technik, Innenrevision

Das Dezernat 14 „Organisationsangelegenheiten, Informations- und Kommunikationstechnik, Innenrevision“ ist für die Organisation der Bezirksregierung zuständig. Dies umfasst sämtliche Fragen der Verwaltungsmodernisierung und der Aufbauorganisation. Personalreduzierungen und demografische Veränderung der Personalstruktur machen es erforderlich, dass die Arbeitsabläufe regelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit (Effizienz) und Wirksamkeit (Effektivität) überprüft werden, um auch in Zukunft die Erledigung der Aufgaben sicherstellen zu können. Die Bezirksregierung will ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zeitnah, kompetent und zuverlässig erbringen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen alle Abteilungen und Dezernate im Hause sowohl fachlich als auch organisatorisch gut aufgestellt sein und ihre Arbeitsabläufe müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Das Dezernat 14 kümmert sich um die Organisation dieser Arbeitsabläufe und die Optimierung der Arbeitsprozesse. Dazu gehören Organisationsbetrachtungen, Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsberechnungen.

Controlling

Die  Behördensteuerung (Controlling) ist ein Schwerpunkt des Dezernats 14.
Controlling liefert Entscheidungs- und Führungshilfe durch Sammeln, Aufbereiten und Analysieren von Informationen und Berichten, beispielsweise aus dem Berichtswesen oder einem Benchmarking. Dazu gehören auch Instrumente wie Kundenbefragungen, Mitarbeiterbefragungen oder das Vorgesetzten-Feedback.

Das Controlling dient der zielorientierten Umsetzung und Planung der behördlichen Aufgaben. In Zielvereinbarungen wird festgelegt, welche Ergebnisse innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden sollen und welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen. Das Dezernat entwickelt auch Strategien, erarbeitet Maßnahmenvorschläge und  kontrolliert die Umsetzung. Neben der Beratung sowie der Entwicklung einheitlicher Standards soll Controlling größtmögliche Transparenz herstellen.

Informationstechnik

Das Dezernat kümmert sich auch um die moderne IT-Ausstattung, die IT-Sicherheit und die störungsfreie Funktion der Informationstechnik. Das Datenverarbeitungs-Team ist für die Einsatzplanung, Beschaffung und Installation von Hard- und Software, die Anwenderbetreuung sowie den Betrieb der Datenverarbeitungs-Systeme verantwortlich. Daneben werden den Mitarbeitern Schulungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung angeboten.  Der IT-Bereich bildet regelmäßig junge Menschen im Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in mit der Fachrichtung Systemintegration aus.

Innenrevision

Die Innenrevision und Korruptionsprävention sind ebenfalls Aufgabe des Dezernats 14. Es ist Ansprechpartner für allgemeine Informationen zu diesem Thema und nimmt Hinweise auf Vorteilsannahme und Bestechlichkeit im staatlichen (nicht kommunalen) Sektor entgegen.

Die Bekämpfung von Korruption ist oberstes Ziel. Durch Revisionsmaßnahmen soll der Korruption wirksam vorgebeugt werden. Auch unbeabsichtigte Fehler und Schwachstellen sollen möglichst rasch erkannt und bereits im Ansatz verhindert werden. In diesem Sinne ist eine Innenrevision ein präventiv einzusetzendes Instrument der Korruptionsbekämpfung. Die Innenrevision unterstützt primär die Dienstaufsicht, aber auch die Fachaufsicht; sie übernimmt jedoch nicht deren originären Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht (so genannte Geschäftsprüfungen). Sie ist auch keine Strafermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde.

Die Innenrevision hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein uneingeschränktes Informationsrecht (bis zur Einsicht in Personalakten), besitzt aber zur Wahrung ihres prozessunabhängigen Charakters keine Weisungsrechte gegenüber ausführenden Stellen.

Unter der Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit soll eine gesicherte Beurteilung der Gesetz- und Ordnungsmäßigkeit ermöglicht werden. Um dieser Zielsetzung im Rahmen gebotener Wirtschaftlichkeit und Termingerechtigkeit der Prüfung gerecht zu werden, muss ein Revisor unter Beachtung der Fehlerrisikos  auf der Grundlage von Stichproben prüfen.


Gleichstellungsbeauftragte

Gleichberechtigung von Frauen und Männern ergibt sich bereits aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.″

Frauenförderung ist für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen seit 1989 durch das Frauenförderungsgesetz und seit 1999 durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) gesetzlich geregelt.

Benachteiligungen abbauen

Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes ist es, das Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Nach Maßgabe des Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

Für die Bezirksregierung Münster bedeutet dies, dass in den Bereichen, in denen weniger Frauen als Männer beschäftigt sind, Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Hierdurch soll der Anteil von Frauen in der Landesverwaltung weiter erhöht werden. Bisher sind bei der Bezirksregierung 54 Prozent Frauen beschäftigt, wobei der Frauenanteil je nach Art der Beschäftigung und Position immer noch sehr unterschiedlich ist.

Aufgaben

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz. Die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die Dienststelle und wirken mit bei der Ausführung dieses Gesetzes, sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Dies gilt insbesondere für

  • soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen; die Gleichstellungsbeauftragten sind zudem gleichberechtigte Mitglieder von Beurteilungsbesprechungen;
  • die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans.

Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören ebenso die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.

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