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Verkehrsrecht


Straßenverkehrsrecht

© Bezirksregierung Münster

Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Bezirksregierung Münster als höhere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbehörde und Ansprechpartnerin für die unteren Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen Sie die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk.

Aufgabenbereich

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, erfüllt die Bezirksregierung Münster als höhere Straßenverkehrsbehörde unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Vermeidung und Abbau von Verkehrsunfällen: gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaulastträgern und der Polizei werden Unfallhäufungsstellen analysiert und anschließend Lösungen zu deren Beseitigung erarbeitet und umgesetzt
  • Teilnahme an Sitzungen und Begleitung der Verkehrsschauen bei den Straßenverkehrsbehörden: durch die sorgfältige Durchführung von Verkehrsschauen können präventiv Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden
  • Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen.
  • Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften bei der Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen im Regierungsbezirk
  • Straßenverkehrsrechtliche Prüfung von Planungen im Rahmen von Planfeststellungen und Förderprojekten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
  • Beratung der Kreise und Kommunen bei der Umsetzung verkehrstechnischer und -planerischer Maßnahmen

Rechtsvorschriften

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