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Ausbildung


Regierungs­vermessungs­ober­inspektor­anwärter:in

RVOIA

© Bezirksregierung Münster


Duales Studium (Bachelor of Science), Voraussetzung: Abitur

Für die 43 Monate dauernde duale Ausbildung in der Laufbahngruppe 2.1 des technischen Verwaltungsdienstes des Landes NRW ist das Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife erforderlich.

Das duale Studium wird bei der Bezirksregierung Münster im Dezernat 31.2 (Fachrichtung Liegenschaftskataster) und im Dezernat 33 in der Nebenstelle in Coesfeld (Fachrichtung Flurbereinigung) angeboten.

Ausbildung

Sie kombinieren Ihr Studium (z.B. an der Hochschule Bochum) direkt mit der Beamtenausbildung. In den Semesterferien absolvieren Sie die Praxisabschnitte u. a. in der Bezirksregierung. Daneben stehen Ihnen im Jahr 30 Urlaubstage zu (s. Link zum Ausbildungsplan).

Als Vermessungsoberinspektoranwärter*in übernehmen Sie bereits während des Studiums abwechslungsreiche, spannende und herausfordernde Tätigkeiten in den Bereichen Liegenschaftskataster, Landesvermessung, Grundstückswertermittlung, Bodenordnung sowie Geodatenmanagement.

In der Ausbildung erhalten Sie zusätzlich zu dem im Studium erworbenen vermessungsspezifischen Fachwissen viele rechtliche Kenntnisse. Sie lernen neben dem Studium die Organisation, Aufgaben und Arbeitsweisen ganz unterschiedlicher Stellen und Behörden des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen kennen. In der Flurbereinigungsbehörde beschäftigen Sie sich in kleinen Planungsteams mit technischen und planerischen Prozessen von Bodenordnungsverfahren.

Ihr Anforderungsprofil

Voraussetzung für die Einstellung in das duale Studium ist das Abitur oder die uneingeschränkte Fachhochschulreife.

Vor der Einstellung zum 01.09.2023 muss ein vierwöchiges Praktikum im Fachdezernat der Bezirksregierung Münster absolviert werden.Wir werden dazu Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Zudem ist die Bereitschaft und Fähigkeit zur Durchführung von Dienstreisen erforderlich. Dienstwagen stehen dafür zur Verfügung.


Ausbildung, Voraussetzung: abgeschlossenes Studium

Fachrichtung Liegenschaftskataster

Die Ausbildung im Bereich Liegenschaftskataster erfolgt u.a. in den Dezernaten 31.2 der Bezirksregierungen (BR Münster: Standort Münster). Der vermessungstechnische Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2 umfasst ein vielseitiges und breit gefächertes Tätigkeitsspektrum. Das Dezernat 31.2 der Bezirksregierung deckt dabei die Bereiche Aufsicht über die Katasterbehörden, Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen, Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswertermittlung und Ausbildung von vermessungstechnischem Fachpersonal ab. Es bildet somit die Schnittstelle des Landes zu einem großen Aufgabenbereich in der Praxis. Je nach persönlicher Neigung und fachlicher Eignung kann der Einsatz in einem dieser Bereiche erfolgen und später auch wechseln.

Fachrichtung Flurbereinigung

Die Ausbildung erfolgt im Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung (Standort Coesfeld). Der Geschäftsbereich der Bodenordnung umfasst vielfältige, interessante Aufgaben. Der ländliche Raum dient heute nicht mehr nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, sondern in zunehmendem Maße auch als Wohn-, Lebens-, Natur- und Erholungsraum, sowie als Standort erneuerbarer Energien.

Diese unterschiedlichen Ansprüche führen zu flächenbezogenen Nutzungskonflikten, die durch Infrastrukturmaßnahmen und die Ausweisung von Siedlungs- oder Gewerbeflächen verschärft werden. Mit Hilfe der Bodenordnung fördert die Bezirksregierung Münster die Entwicklung des ländlichen Raums entsprechend der regionalpolitischen Zielsetzungen. Unvermeidliche Inanspruchnahme von Flächen erfolgt agrarstrukturell verträglich und unter Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange.

Ausbildungsinhalte

Insbesondere werden die Inhalte der Ausbildungsordnung vermittelt: Liegenschaftskataster, (städtebauliche und ländliche) Bodenordnung, Fortführungsvermessungswesen, Grundstückswertermittlung, Raumordnung, Bauleitplanung, Geodatenmanagement und fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsgrundlagen.

Ihr Anforderungsprofil

Sie haben

die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ nach dem Ingenieurgesetz und
mindestens ein mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer Universität oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen gleichstehenden Hochschule.
Dabei müssen:

  1. im Rahmen des Studiums mindestens 180 ECTS-Punkte erworben worden sein und
  2. durch dieses oder ein ergänzendes Studium der Erwerb von Fachkenntnissen in mindestens neun der in Anlage 7 zur VAPV 2.1 aufgeführten Wissensgebieten nachgewiesen werden (s. Ausschreibung).

Dann bietet die Bezirksregierung Ihnen im Rahmen eines 12-monatigen Vorbereitungsdienstes eine praktische Ergänzung der im Studium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse zur fachbezogenen Anwendung in der öffentlichen Verwaltung.

Bewerbungsverfahren

Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist beendet. Zur Information für Bewerberinnen und Bewerber ist die Ausschreibung 2022 noch online. Ab Anfang Juni werden die Ausschreibungen für 2023 hochgeladen und das Bewerbungsportal wieder geöffnet.

Bewerbungsverfahren

Momentan bieten wir mehrere Ausbildungsstellen in den Dezernaten 31 und 33 an!

Ausbildungsbeginn: 01.09.2024
Bewerbungszeitraum: ab sofort bis 01.03.2024

Ausbildungsverordnung

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