Personalrecht Schule

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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen


Einstellung und Vertretungsunterricht

Einstellung

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Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Menschen, die an Schulen, insbesondere als Lehrkräfte, arbeiten wollen zahlreiche und vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Einstellungsbüro der Bezirksregierung Münster koordiniert, unterstützt und begleitet die entsprechenden Stellenausschreibungen und -besetzungen aller öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk und berät interessierte Bewerberinnen und Bewerber über unbefristete sowie befristete Einstellungsmöglichkeiten.

Neben vielfältigen Informationen über die landesweiten Internet­portale erhalten insbesondere interessierte Neube­werberinnen und -bewerber von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Einstellungsbüros Informationen über Bewerbungs­voraussetzungen, Bewerbungs­verfahren und für alle ausgeschriebenen offenen Stellen für Lehr­kräfte an öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen.

LEO.NRW Lehrereinstellung Online

Auf der Seite LEO.NRW erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Lehrereinstellung. Neben ständig aktualisierten Stellenausschreibungen für ein Dauerbeschäftigungsverhältnis erhalten Sie hier auch Hinweise für Lehrkräfte aus anderen Bundesländern. Zu den Bewerbungsmöglichkeiten mit dem Lehramt an Gymnasien oder Gesamtschulen und Informationen zur Erhöhung der Einstellungschancen für Grundschullehrkräfte in anderen Schulformen.

Das Portal bietet darüber hinaus die Möglichkeit, sich direkt online auf die ausgeschriebenen Stellen zu bewerben.

LOIS.NRW Lehrereinstellung Online Interessenten für den Seiteneinstieg

LOIS.NRW wendet sich an Interessentinnen und Interessenten für den Lehrerberuf, die nicht über eine abgeschlossene Lehrerausbildung verfügen. In der Regel ist ein Hochschul-/Fach­hoch­schula­bschluss erforderlich. LOIS bietet aktuelle Stellenausschreibungen für eine Dauerbeschäftigung.

Einstellungschancen ergeben sich vor allem in den natur­wissen­schaftlichen Fächern und an Berufskollegs zusätzlich für die beruflichen Fachrichtungen Maschinen­bau/Metall­technik, Elektro­technik, Fahrzeug­technik und Chemietechnik.

Für den Bereich der Grund­schule ist der Seiten­einstieg nur mit einem Hochschul-/Fach­hochschul­abschluss für die Fächer Kunst, Musik, Englisch und Sport möglich.

ANDREAS-Online.NRW Andere Stellen

ANDREAS bietet Ihnen einen Überblick über die Stellenausschreibungen für Dauerbeschäftigungsverhältnisse. Hier erhalten Sie aktuelle Stellenausschreibungen und Informationen insbesondere für den Bereich Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen, Technische Lehrerinnen und Lehrer und viele weitere.

Vertretungsunterricht

Sofern Lehrerinnen und Lehrer zeitweise, z. B. aufgrund einer langfristigen Erkrankung, Mutterschutz, Inanspruchnahme von Elternzeit, Rente auf Zeit, keinen Unterricht erteilen können, besteht die Möglichkeit, Vertretungslehrkräfte einzustellen Voraussetzung einer solchen Einstellung ist, dass den Schulen Stellen(-anteile) oder so genannte Flexible Mittel zur befristeten Einstellung zugewiesen werden. Die Vertretungslehrkräfte erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Die Stellen werden im Regelfall durch die Schulen im Internetportal VERENA ausgeschrieben.

Vor einer Ausschreibung muss die jeweilige Schulleitung mit der Bezirksregierung Münster beziehungsweise bei Grundschulen mit dem zuständigen Schulamt klären, ob finanzielle Mittel für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft zur Verfügung stehen. Ausschreibungen für Vertretungsstellen sind ganzjährig möglich.

VERENA.NRW

Die Vertretungsstellen werden im Regelfall durch die Schulen im Internetportal VERENA ausgeschrieben. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber erhalten dort Informationen darüber, wie sie eine Vertretungsstelle finden (siehe unten stehenden Link). Je nach Schulform ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten. Für Vertretungstätigkeiten an Grundschulen sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die jeweilige Schulleitung trifft die Entscheidung, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft geeignet sind. Die Vertretungslehrkräfte erhalten einen befristeten Arbeitsvertrag im Tarifbeschäftigtenverhältnis.

Vergütung

Die Vergütung im Rahmen einer Vertretungstätigkeit setzt sich zusammen aus Entgeltgruppe und Entwicklungsstufe. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe hängt  von der Qualifikation und der jeweiligen Schulform, an der die Beschäftigung erfolgt, ab. Die Berufserfahrung für den Lehrerberuf wirkt sich auf die Entwicklungsstufe aus. Eine Entgelttabelle kann auf der Homepage des Landesamtes für Besoldung und Versorgung eingesehen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen rund um das Thema Tarifbeschäftigung.


Informationen für Bewerberinnen und Bewerber von Vertretungsstellen

Wie finde ich eine Vertretungsstelle?

Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten, die sich nach der jeweiligen Schulform richten, ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten eine Vertretungsstelle zu bekommen:

  • Für Vertretungstätigkeiten an Grundschulen sind die Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
  • Für Vertretungstätigkeiten an den sonstigen Schulformen gilt: Im Regelfall schreiben die Schulen die Vertretungsstellen im Internetportal „VERENA“bewerber aus. Über den untenstehenden Link können Sie mit der Angabe Ihrer Fächerkombination nach offenen Stellen suchen.
  • Die Schulleitung trifft in der Regel nach einem persönlichen Gespräch die Entscheidung, ob Sie für die Tätigkeit als Vertretungslehrkraft geeignet sind. Berücksichtigen Sie hierbei bitte, dass Ihnen die in diesem Zusammenhang entstehenden Reisekosten nicht erstattet werden können.
  • Da Vertretungslehrkräfte ganzjährig eingestellt werden können, ist eine Bewerbung zu jeder Zeit möglich; insbesondere aber auf die in VERENA ausgeschriebenen Stellen.

Wer kann Vertretungsunterricht erteilen?/Vorteile bei der Einstellung durch Bonifizierung

Siehe Ausführungen unter „VERENA.NRW“

Was verdiene ich im Rahmen einer Vertretungstätigkeit?

Die Bezahlung setzt sich zusammen aus Entgeltgruppe und Entwicklungsstufe. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe hängt von Ihrer Qualifikation und der jeweiligen Schulform, an der die Beschäftigung erfolgt, ab. Die Berufserfahrung für den Lehrerberuf wirkt sich auf die Entwicklungsstufe aus. Eine Entgelttabelle kann unter dem Link des Landesamtes für Besoldung und Versorgung eingesehen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen rund um das Thema Tarifbeschäftigung.


Information für Schulleiter und Schulleiterinnen zu Vertretungsstellen

Im Regelfall sind die Vertretungsstellen im Internetportal „VERENA“ auszuschreiben Einzelheiten und Ausnahmen sind in den Verfügungen der Bezirksregierung Münster vom 06.12.2013, 12.08.2014 und 16.12.2014 dargestellt.

Vor einer Ausschreibung ist im Kontakt mit der Bezirksregierung Münster (Dezernat 47 – Unterrichtsversorgung) bzw. bei Grundschulen mit dem zuständigen Schulamt zu klären, ob finanzielle Mittel für die Einstellung einer Vertretungslehrkraft zur Verfügung stehen.

Neben der Ausschreibung in VERENA besteht die Möglichkeit, sich bei den Bezirksregierungen (Lehrereinstellungsbüro) beraten zu lassen, ob Bewerberinnen/Bewerber mit den jeweiligen Lehrämtern und gesuchten Fächern zur Verfügung stehen. Von einer Ausschreibung kann in diesem Fall jedoch nicht abgesehen werden.

Die erforderlichen Antragsunterlagen für Schulen finden Sie unter Downloads.

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