Hauptschulen, Realschulen

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Hauptschulen, Realschulen


Realschulen

Schulform Realschule

© Christian Schwier/Fotolia

Die Realschule, bis 1965 als Mittelschule geführt, ist eine allgemeinbildende weiterführende Schule der Sekundarstufe I. Sie umfasst die Klassen 5 bis 10 beziehungsweise 7 bis 10 der Sekundarstufe I, baut auf den Lern- und Sozialerfahrungen der Grundschule auf und führt Schülerinnen und Schüler in einem sechsjährigen Bildungsgang zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).

Erste Fremdsprache ab Klasse 5 ist Englisch. Durch eine starke Profilierung des Wahlpflichtunterrichtes verstärkt die Realschule die Neigungen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten können ab der Klasse 7 in den Bereichen zweite Fremdsprache, hier wird in den meisten Realschulen Französisch angeboten, sowie Naturwissenschaft, Technik, Sozialwissenschaften oder in einem musisch-künstlerischen Zweig forciert werden. Gute Leistungen berechtigen im Anschluss an die Realschule sogar zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Angesichts der globalen Veränderungen in Wissenschaft und Technik sowie in Politik und Gesellschaft werden darüber hinaus das Lernen mit Neuen Medien und interkulturelles Lernen zu zentralen Anliegen einer fundierten und zeitgemäßen Realschulbildung. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Betriebspraktika sowie die Kooperation mit der Berufsberatung, der Wirtschafts- und Arbeitswelt und dem Berufskolleg dienen einer umfassenden Berufswahlorientierung.

Im Regierungsbezirk Münster gibt es 44 öffentliche Realschulen. Hinzu kommen 14 Realschulen in privater Trägerschaft und 1 Verbundschule.

Obere Schulaufsicht für Realschulen

Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 42 für die Realschulen im Regierungsbezirk zuständig und betreut diese in allen schulfachlichen Angelegenheiten. Der oberen Schulaufsicht obliegt insbesondere die Sicherung der fachlichen Anforderungen im Unterricht.

Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.

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