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Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschule


Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens
Aufgaben der oberen Schulaufsicht

Schülergruppe aus der Vogeperspektive

© Monkey Business/fotolia

Das Dezernat 44 als Teil der oberen Schulaufsicht im Regierungsbezirk Münster betreut insgesamt ca. 75 Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Dazu gehören Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und die Primusschule in Münster. Alle Schulen sind gebundene Ganztagsschulen. Eine Reihe der Schulen befinden sich noch im Aufbau.

Zu den maßgeblichen Aufgaben der Schulaufsicht gehören die Beratung und Kontrolle der Schulen in allen pädagogischen und organisatorischen Fragen der Schul-, Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung. Dies schließt aktuelle schulfachliche Fragestellungen bzgl. der Themenfelder Digitalisierung, Inklusion und Integration mit ein.

Die (Weiter-) Entwicklung des Schulprogramms und die Beratung bei den verschiedenen Prozessen der Qualitätsentwicklung sind ebenfalls Teil des Aufgabenbereiches. Dies geschieht insbesondere durch regelmäßige Schulentwicklungsgespräche. Grundlage für diese Gespräche sind unter anderem die Ergebnisse der Lernstandserhebungen, der zentralen Prüfungen und der Qualitätsanalyse. Sie münden in der Formulierung von Zielvereinbarungen, die die weiteren Entwicklungsschritte klar gliedern und strukturieren. Dabei stehen hinsichtlich der Weiterentwicklung der Schulen zu Lernorten des gemeinsamen Lernens im Rahmen von Inklusion und Integration auch Fragen der individuellen Förderung, der Gestaltung von eigenverantwortlichen und selbstständigen Lernformen sowie der Digitalisierung mit im Vordergrund.

Die Kontrolle der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Schulleben soll in Zusammenarbeit mit Dezernat 48 – Schulrecht – die Vergleichbarkeit gewährleisten und Schülerlaufbahnen und Schulabschlüsse sichern.

Personalentwicklung und -ausstattung erfolgen in Zusammenarbeit mit den personalführenden Dezernaten. Dies umfasst die Steuerung der Personalversorgung durch Entscheidungen über Versetzungen und Einstellungen und die Beratung und Förderung von Lehrerinnen und Lehrern, die zu besonderen Aufgaben befähigt sind.

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