Schüler vor der Tafel

Hauptinhalt

A – Z der Schulabteilung


Versorgung

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) bietet einen Versorgungsrechner an, mit dem der Ruhegehaltssatz und die Höhe des Ruhegehaltes ermittelt werden kann.

Beamte

Auf Antrag erhalten Sie eine Versorgungsauskunft seitens des LBV. Voraussetzung ist, dass Sie

  • Beamtin/Beamter auf Lebenszeit des Landes NRW sind und
  • die fünfjährige Wartezeit für ein Ruhegehalt erfüllen
  • Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben sowie
  • den Antrag Ihrer Personalakten führende Dienststelle zuleiten, die Ihre Personalakten beifügt und an das LBV übersendet.

Für die Berechnung eines fiktiven Ruhegehaltes sollte vorrangig der Versorgungsrechner genutzt werden.

Tarifbeschäftigte

Als besondere Serviceleistung stellt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als Zusatzversorgungskasse ein Informationsportal für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes NRW zur Verfügung. Das Portal enthält Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge, die speziell für die Beschäftigten in NRW Informationen rund um die betriebliche Altersvorsorge, die speziell für die Beschäftigten in NRW zusammengetragen wurden.

Bitte nutzen Sie bei entsprechenden Fragen diese Angebote der VBL.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}