Schüler vor der Tafel

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A – Z der Schulabteilung


Krank- und Unfallmeldungen

Mit Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.11.2015 wurde das IT-Programm „Gesundheitsstatistik per PC (GPC)“ zur Erhebung der Kranken­statistik bei den Schulen eingeführt. Seit dem 1.1.2016 ist jede Schule verpflichtet, die Erfassung der Krankentage zur Einbindung in den landes­weiten Kranken­standbericht vorzunehmen. Das Programm GPC verfügt zudem über eine Funktion zur Meldung krankheitsbedingter Abwesenheiten an das Dezernat 47 bzw. an das zuständige Schulamt gemäß § 15 ADO. Durch die Schulen ist zuständigen Schulaufsicht mitzuteilen, wenn eine Lehrkraft innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen erkrankt ist. Auf der Basis dieser Daten wird durch das Dezernat 47 geprüft, ob ein Verfahren zum betrieblichen Ein­gliederungs­management (BEM) eingeführt wird.

Es ermittelt nach entsprechender Eingabe die relevanten Meldezeiten für die Entgeltfortzahlung bei tarifbeschäftigten Lehrkräften.

Zur Aufstellung und Vorlage der Fehltage soll die entsprechende Funktion des Programms GPC genutzt werden. Durch diese Funktion werden entsprechende Formschreiben an die Bezirksregierung generiert.

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