Schüler vor der Tafel

Hauptinhalt

A – Z der Schulabteilung


Berufs­begleitende Aus­bildung zum Erwerb des Lehr­amts für Sonder­päda­gogische Förderung (BASOF)

Die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung ist bis zum 31.12.2023 verlängert worden.

Die Ausbildung beginnt jeweils:

  • am 01.08. jeden Jahres am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Münster
    und
  • am 01.02. jeden Jahres am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Gelsenkirchen

Sie dauert 18 Monate. Sie richtet sich nach der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF).

Die Teilnahme an der BASOF setzt voraus, dass mindestens 14 Pflichtstunden erteilt und 5 Stunden Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung absolviert werden. Sie beinhaltet ferner die Verpflichtung, nach erfolgreicher Teilnahme dauerhaft in der sonderpädagogischen Förderung tätig zu werden.

Varianten der berufsbegleitenden Ausbildung

Es gibt folgende Varianten, um an der berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung teilzunehmen:

1. Sie sind noch nicht unbefristet im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen beschäftigt?

Sie verfügen über eine Lehramtsbefähigung nach §§ 3 oder 19 des Lehrerausbildungsgesetzes (Zweite Staatsprüfung). Sie bewerben sich auf eine unter www.leo.nrw.de ausgeschriebene Stelle an einer Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinbildenden Schule, die für den Seiteneinstieg für Sonderpädagogik geöffnet ist. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die Lehramtsbefähigung in wenigstens einem Fach verfügen, das an der Schule unterrichtet wird. Sie verpflichten sich, zum nächsten Termin die berufsbegleitende Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung anzutreten.

Für die Dauer der berufsbegleitenden Ausbildung erhalten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag nach Entgeltgruppe 13 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit der Zusicherung, dass Sie nach Bestehen der Prüfung bei Vorliegen Ihrer persönlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen in das Beamtenverhältnis auf Probe (A 13 LBesO), ansonsten in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach EG 13 mit regulärer Stufenlaufzeit unbefristet eingestellt werden.

2. Sie sind bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und verfügen über eine Lehramtsbefähigung nach §§ 3 oder 19 des Lehrerausbildungsgesetzes (Zweite Staatsprüfung)

Sie können sich auf eine unter www.oliver.nrw.de veröffentliche Stellenausschreibung für die sonderpädagogische Förderung (Laufbahnwechselstelle) an

  • Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung oder
  • Allgemeinen Schulen für das Gemeinsame Lernen, die entsprechende Stellen ausschreiben,

bewerben.

Voraussetzung ist Ihre Verpflichtung, sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt um den Zugang zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (§ 4 VOBASOF) zu bewerben.

Die Bereitschaftserklärung entfällt, wenn die Befähigung zur sonderpädagogischen Förderung bereits erworben wurde, zum Beispiel durch ein Zusatzstudium. Hier erfolgt eine Bewerbung ausschließlich über www.oliver.nrw.de.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}