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Pressemitteilungen
21.01.2019
Unterlagen zum Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Rhede liegen aus
Münster/Rhede. Die Stadtwerke Rhede GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster die Bewilligung, weiterhin Grundwasser im Wassergewinnungsgebiet Rhede zutage fördern zu dürfen, beantragt.
Der Antrag bezieht sich auf maximale Fördermengen von 300 Kubikmeter pro Stunde, 6.000 Kubikmeter am Tag beziehungsweise 1.100.000 Kubikmeter im Jahr. Mit dem entnommenen Wasser sollen nach der Aufbereitung im Wasserwerk Rhede die Bevölkerung und auch gewerbliche Betriebe im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Rhede beliefert werden.
Die am 13. Oktober 1988 durch die Bezirksregierung Münster erteilte wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser, war bis zum 31.10.2018 befristet. Zurzeit erfolgt die Grundwassergewinnung auf der Grundlage einer Zulassung des vorzeitigen Beginns in der beantragten Menge.
Die Planunterlagen zu dem Antrag liegen ab heute (21. Januar) und bis zum 21. Februar bei der Stadtverwaltung Rhede, Rathausplatz 9, 46414 Rhede im Fachbereich 30 – Bau und Ordnung – öffentlich aus. Erläuterungsbericht, Zeichnungen, Nachweise und Beschreibungen können dort während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Einwendungen können bis zum 7. März 2019 bei der Stadt Rhede oder bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden.
Die Unterlagen sind im Auslegungszeitraum auch online einsehbar:
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