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Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Grenzstein in der Erde

© Kara/Fotolia

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte als unabhängige Sachverständigengremien wurden in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Bundesbaugesetzes von 1960 erstmalig eingerichtet. Die Mitglieder der Gutachterausschüsse werden nach Anhörung der Gebietskörperschaft als ehrenamtliche Mitglieder von der Bezirksregierung Münster bestellt.

Die Bezirksregierung Münster prüft als Aufsichtsbehörde über die Gutachterausschüsse die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorschriften bei deren Aufgabenwahrnehmung und die Einhaltung der den Gutachtern auferlegten Pflichten. Ferner berät und informiert sie die Gutachterausschüsse über Änderungen und Neuerungen in der amtlichen Grundstückswertermittlung.

Die Bezirksregierung ist allerdings nicht berechtigt, die Gutachten der Ausschüsse inhaltlich zu prüfen. Die Ausschüsse haben dabei eine gutachtliche Eigenverantwortung und unterliegen einer Weisungsunabhängigkeit.

Die Gutachterausschüsse bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und mehreren großen kreisangehörigen Städten. Zurzeit sind in Nordrhein-Westfalen 75 Gutachterausschüsse eingerichtet – davon zwölf im Regierungsbezirk Münster.

Im Jahr 1981 wurde für das Land Nordrhein-Westfalen ein Oberer Gutachterausschuss eingerichtet. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln.

Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in NRW erhalten Sie im zentralen Informationssystem (BORIS-NRW) der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen. Jährlich werden dort die von den örtlichen Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte und erstellten Grundstücksmarktberichte sowie der Grundstücksmarktbericht NRW des Oberen Gutachterausschusses veröffentlicht.

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