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Staatshoheitsangelegenheiten


Auszeichnungen und Orden

Medaille

© Bezirksregierung Münster

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Die Bezirksregierung Münster bearbeitet Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen, Rettungsmedaillen oder öffentliche Belobigungen.

Auf die Verleihung sowie auf Auskünfte zum Sachstand/Verlauf der Prüfverfahren besteht zu keiner Zeit ein Anspruch.Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann mit einer Ordensverleihung nicht rechnen.

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahre 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss gestiftet und stellt die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung dar, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Diese Auszeichnung wird vom Bundespräsidenten für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland verliehen. Besondere Verdienste können in allen Bereichen, wie beispielsweise im wirtschaftlich-sozialen und politischen aber auch durch mitmenschliche Hilfe, welche unter persönlichem Einsatz geleistet wird, erworben werden.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:

  • die Verdienstmedaille
  • das Verdienstkreuz am Bande
  • das Verdienstkreuz 1. Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter) 

Als Erstauszeichnung wir grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden. 

Wie wird verfahren? 

  • Die Verleihung des Verdienstordens kann jedermann anregen. Die Anregung kann sowohl an die Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen als auch an den Landrat des Kreises, die Bezirksregierung, die Landesbehörden (Fachministerium, Staatskanzlei) oder den Bundespräsidenten gerichtet werden. Die Anregung erfolgt formlos. Es sollte möglichst konkret dargelegt werden, welche besonderen Verdienste der Anregung zugrunde liegen (mit Zeitangaben) und wer zu diesen besonderen Verdiensten sachdienliche Angaben machen kann (Angabe von Referenzadressen). Das Bundespräsidialamt hat für die Anregung zur Verleihung des Verdienstordens eine Handreichung veröffentlicht.
  • Die Bezirksregierung übernimmt die Bearbeitung der Ordensanregung unabhängig davon, wo die Anregung eingegangen ist und eröffnet das Prüfverfahren. Nachdem ihr alle Stellungnahmen vorliegen, fasst sie diese zusammen und übersendet ihren Bericht dem zuständigen Fachministerium. Das Fachministerium leitet seinen Bericht nach der fachlichen Prüfung an den Ministerpräsidenten weiter. Dieser entscheidet darüber, ob dem Bundespräsidenten ein Ordensvorschlag unterbreitet werden soll.
  • Das geschilderte Verfahren vom Eingang der Anregung bis zur Entscheidung des Bundespräsidenten bzw. des Ministerpräsidenten nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch.
  • Der Anreger wird über das Ergebnis der Prüfung informiert. 

Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen 

Neben den Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland werden auch die Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet. Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen 1986 vom damaligen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Johannes Rau gestiftet. Besondere Verdienste um das Land können in allen Lebensbereichen erworben werden. Es soll sich um eine außerordentliche Leistung handeln, die die auszuzeichnende Persönlichkeit für die Allgemeinheit des Landes erbracht hat. Der Landesorden wird in einer Ordensstufe verliehen, wobei die Zahl der Ordensinhaber 2.500 nicht übersteigen soll.

Die Erfüllung der Berufspflicht oder das Wirken für das eigene Unternehmen allein rechtfertigen die Verleihung des Ordens nicht.

Der Landesorden wird durch den Ministerpräsidenten verliehen. 

Wie wird verfahren? 

  • Anregungen für eine Ordensverleihung kann jedermann an die Vorschlagsberechtigten, an eine nachgeordnete Behörde, an die Gemeinden oder an die Staatskanzlei NRW richten.
  • Die Anregung erfolgt formlos. Hinsichtlich ihres Inhalts wird auf die Ausführungen zum Bundesverdienstorden verwiesen. 

Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen 

Als staatliche Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr wird die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen und zwar aufgrund des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten.

Die Rettungsmedaille wird verliehen an Personen, die unter besonders schwierigen mit eigener Lebensgefahr verbundenen Umständen entweder Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet und dabei Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben.

Hat für den Retter bei der Hilfeleistung keine Lebensgefahr bestanden oder hat die Rettungstat trotz Einsatz des eigenen Lebens nicht zur Lebensrettung geführt, so kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden. Die Rettungsmedaille kann auch posthum verliehen werden.

Auf die Verleihung der Rettungsmedaille oder die Aussprache einer öffentlichen Belobigung besteht kein Anspruch. 

Wie wird verfahren? 

  • Anregungen für die Staatliche Anerkennung von Rettungstaten kann jeder an die zuständige Bezirksregierung oder die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen richten. In Ihrem Schreiben sollten Sie nach Möglichkeit den Namen und die Anschrift des Retters sowie des Geretteten angeben. Weiterhin ist es hilfreich, etwaige Zeugen des Geschehens zu benennen und den Tathergang möglichst ausführlich zu schildern.
  • Die zuständige Bezirksregierung veranlasst sodann die erforderlichen Ermittlungen und übersendet nach deren Abschluss der Staatskanzlei eine Stellungnahme und den Rettungsvorgang.
  • Über die Anerkennung von Rettungstaten und die Gewährung der öffentlichen Belobigung entscheidet der Ministerpräsident.
  • Die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen händigt in der Regel der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen allen Lebensrettern im Rahmen einer Feierstunde aus.

Die öffentliche Belobigung spricht der Ministerpräsident im Namen der Landesregierung aus. Die Aushändigung der Belobigungsurkunde nimmt bei der Bezirksregierung Münster in der Regel die Regierungspräsidentin vor.

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