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Richterhammer und Geldscheine

Vergabekammer Westfalen
Wurden Aufträge richtig vergeben?

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Abbrucharbeiten für alte Industriegebäude, Trinkwasserversorgung oder eine Reinigungsdienstleistung – für Unternehmen geht es um Aufträge im Wert von 500 Tausend oder auch 500 Millionen Euro. Die Vergabekammer Westfalen prüft auf Antrag, ob öffentliche Auftraggeber bei der Verteilung ihrer Großaufträge gegen das Vergaberecht verstoßen haben. Im Jahr 2017 hatte die Vergabekammer Westfalen 48 Verfahren für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen bewirbt sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung für einen Auftrag bei einer Landesbehörde, einer Stadt oder einem Zweckverband und es erhält nicht den Zuschlag für den Auftrag. Das Unternehmen hat dann die Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Jetzt kommt die Vergabekammer Westfalen ins Spiel. Wurde das Unternehmen zu Recht ausgeschlossen? Hat die Vergabestelle die vergaberechtlichen Vorgaben beachtet? Die Vergabekammer kann ebenfalls angerufen werden, wenn eine Vergabestelle nicht öffentlich europaweit ausschreibt, obwohl sie dazu verpflichtet ist.

Krankenliege mit Krankenwagen

© Peter Atkins/Fotolia

Busdienstleistungen an interne Betreiber ohne Ausschreibung zulässig?

Aktuell beschäftigt sich die Vergabekammer zum Beispiel mit der Frage, ob die Vergabe von Busdienstleistungen an sogenannte interne Betreiber nach der VO 1370/2007 als in-house Vergaben ohne Ausschreibung zulässig sind. Die VO 1370/2007 gilt unmittelbar im nationalen Bereich und steht mit ihren Anforderungen neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Verhältnis dieser beiden Rechtsnormen zueinander ist bislang in der Bundesrepublik nicht abschließend geklärt, sodass immer wieder Abgrenzungsprobleme entstehen, die dann erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben. Während die öffentlichen Aufgabenträger dazu tendieren, die Leistungen an eigene Gesellschaften zu vergeben, sind gerade die mittelständisch organisierten Busdienstleistungsunternehmen an einer Ausschreibung interessiert, um selbst solche Aufträge zu bekommen. 

Für wen ist die Vergabekammer zuständig?

„Die Arbeit der Vergabekammer ist wichtig, damit Aufträge von öffentlichen Institutionen gerecht verteilt werden. Die Unternehmen müssen in einem transparenten Verfahren die gleiche Chance haben, den jeweiligen Auftrag zu erhalten“, erklärt Ingeborg Diemon-Wies  von der Vergabekammer Westfalen. „Durch einen marktgerechten Wettbewerb soll eine möglichst wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel erreicht werden. Gleichzeitig soll die Vergabekammer Vetternwirtschaft, Korruption und Preisabsprachen verhindern.“

Verschiedene Geldscheine

© Vege/Fotolia

Vergabekammern Westfalen und Rheinlan

In Nordrhein-Westfalen gibt es die Vergabekammern Westfalen und Rheinland, die bei den Bezirksregierungen in Münster, Düsseldorf und Köln eingerichtet sind. Entscheidend für die Zuständigkeit der jeweiligen Vergabekammer ist der Sitz des öffentlichen Auftraggebers.

Die Vergabekammern des Landes Nordrhein-Westfalen prüfen die öffentlichen Aufträge, die unmittelbar oder mittelbar dem Land zuzurechnen sind. Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören in erster Linie die Gebietskörperschaften und deren Sondervermögen, zum Beispiel das Land Nordrhein-Westfalen, die Kreise und die Städte und der BLB oder auch Verbände wie LWL oder Nahverkehrs-Zweckverbände. Dazu zählen auch Vergabestellen, die als Privatpersonen öffentliche Zuwendungen erhalten und die der Zuwendungsbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Dies sind zum Beispiel auch Privatschulen, die Fördermittel des Landes erhalten.

Die Vergabekammer prüft nur Aufträge, deren Auftragswert jeweils einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Solche Aufträge müssen europaweit ausgeschrieben werden. Bei einem Bauauftrag liegt der Schwellenwert derzeit bei 5.548.000 Euro. Dienstleistungs- oder Lieferaufträge haben einen Schwellenwert von 221.000 Euro.

Vergabekammern haben gerichtsähnliche Strukturen

Die Vergabekammer Westfalen besteht aus zwei Spruchkörpern. Jeder Spruchkörper ist ein rechtsprechendes Organ, aus dem sich auch Gerichte aufbauen. Ein Spruchkörper besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende und der Beisitzer sind hauptamtliche Mitglieder. Das dritte Mitglied ist ehrenamtlich tätig. Die Vergabekammer entscheidet weisungsunabhängig in der Sache. Sie ist deshalb keiner Abteilung der Bezirksregierung zugeordnet. Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind die Vergabekammern in einen gerichtlichen Instanzenzug eingebunden, obwohl sie selbst Teil einer Behörde sind.

Außenansicht Gebäude

© Bezirksregierung Münster

Vergabesenat in Düsseldorf

Die Nachprüfungsverfahren enden mit einem Beschluss der Vergabekammer. Jede Verfahrenspartei kann sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einlegen. Dies gilt auch für den Beigeladenen, und zwar unabhängig davon, wie intensiv er sich am Verfahren beteiligt hat. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Am OLG Düsseldorf ist zentral für das Land Nordrhein-Westfalen ein Beschwerdesenat (Vergabesenat) angesiedelt. Er entscheidet als zweite Instanz über die Beschlüsse der Vergabekammern. Das OLG legt, wenn es von einer Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will, die Sache dem BGH oder dem EuGH vor.

 

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