Regierungsbezirk Münster

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Trans­parenz und Nachvoll­zieh­barkeit
Wie läuft ein Plan­feststellungs­verfahren?

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Die Planfeststellung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren zur verbindlichen Festlegung eines Bauvorhabens, zum Beispiel für Straßen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Energieversorgungsleitungen. Sie bildet die Grundlage für die Realisierung von Infrastrukturvorhaben, die für die Öffentlichkeit interessant sind.

Straßen, Eisen- und Straßenbahnen, Energieversorgungsleitungen

Für die Planfeststellung ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Sie genehmigt im Verkehrsdezernat den Bau oder die Änderung von gesetzlich bestimmten Verkehrsinfrastrukturvorhaben sowie die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung von Energieversorgungsleitungen. Die Entscheidung, entweder der Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung, ersetzt alle anderen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen (Konzentrationswirkung).

Die Bezirksregierung Münster ermöglicht allen vom Vorhaben Betroffenen, sich am Verfahren zu beteiligen. Außerdem garantiert sie als neutrale Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Planfeststellungsverfahren hat das Ziel, alle öffentlichen und privaten Belange, zum Beispiel Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Gesundheit, privates Eigentum mit den Argumenten für das Vorhaben (zum Beispiel Verbesserung der Verkehrssicherheit, Sicherung der Energieversorgung) umfassend abzuwägen.

Wie können sich Bürger beteiligen?

Schon bevor die Bezirksregierung Münster das Planfeststellungsverfahren eröffnet, wirkt sie beim Antragsteller auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hin. Das hat den Vorteil, dass die Planung eventuell besser auf die Betroffenen abgestimmt werden kann, bevor das Verfahren eröffnet wird. Das Planfeststellungsverfahren ist klar in den §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in den jeweiligen Fachgesetzen (beispielweise im Bundesfernstraßen- oder Energiewirtschaftsgesetz) geregelt.

Die maßgeblichen Planunterlagen sind online auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster oder im zentralen UVP-Internetportal NRW und öffentlich in den betroffenen Gemeinden für einen Monat einsehbar. Die Unterlagen sind für die Betroffenen und die Öffentlichkeit leicht zugänglich, damit allen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann in diesem Zeitrahmen und noch einen Monat danach Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Frist sind weitere Einwendungen für das Verwaltungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Alle Einwendungen werden dem Vorhabenträger zur Erstellung einer Gegenäußerung zugeleitet.

Erörterungstermin: Suche nach Lösungen

Der Erörterungstermin dient dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange (TöB) und dem Vorhabenträger sachlich im Detail zu erörtern. Der Termin ist eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung, die von der Bezirksregierung Münster geleitet wird. Bei der Erörterung wird keine Entscheidung getroffen, sie hat vielmehr das Ziel, die Betroffenen umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. Das Vorbringen neuer Einwendungen im Erörterungstermin ist jedoch nicht mehr zulässig.

Die Planfeststellungsbehörde versucht im Erörterungstermin als Moderator im Wege einer gründlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Interessen und Argumenten möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Damit wird eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen.

Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden protokolliert und von der Planfeststellungsbehörde ausgewertet. Gegebenenfalls muss der Antragsteller aufgrund der Ergebnisse Änderungen in den Planunterlagen vornehmen.

Der Planfeststellungsbeschluss

Die Bezirksregierung Münster prüft die Sach- und Rechtslage abschließend und entscheidet, ob ein Beschluss erlassen wird. Die Betroffenen werden entweder per Post oder durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster oder in der örtlichen Zeitung) informiert. Der Planfeststellungsbeschluss kann als förmlicher Verwaltungsakt unmittelbar beklagt werden.

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