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Wolfsgebiet in NRW
Entschädigungen und Schutz­maß­nahmen

Schafsherde

© Biologische Station Zwillbrock

In Europa kehrt der Wolf in alte Lebensräume zurück, in denen er seit fast 200 Jahren ausgestorben war. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren vereinzelt Hinweise auf durchziehende Wölfe. Im Bereich Schermbeck (Kreis Wesel), Dorsten (Kreis Recklinghausen) und Raesfeld (Kreis Borken) geht das Landesumweltamt (LANUV) sogar davon aus, dass eine Wölfin sesshaft geworden ist. Aus diesem Grund hat das Umwelt­ministerium am 1. Oktober 2018 hier ein sogenanntes „Wolfs­gebiet“ ausgewiesen. In einem Wolfs­gebiet werden vorbeugende Maß­nahmen zum Herden­schutz gefördert.

In Deutschland gehört der Wolf – nach Bundesnaturschutzgesetz – zu den streng ge­schütz­ten Arten. So ist es verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch die Jagd auf Wölfe ist verboten.

Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiber von Wild­gehegen im „Wolfs­gebiet Scherm­beck“ können für den Schutz ihrer Herden bei der Bezirks­regierung Münster im Dezernat 51 Förder­mittel für den Erwerb von Elektro­zäunen, die wolfs­sichere Opti­mierung be­stehender Zäune sowie für die An­schaffung und Aus­bildung von Herden­schutz­hunden beantragen. Dies ist in den Förderrichtlinien Wolf geregelt.

Weitere Informationen und Antragsformulare nach der „Förder­richtlinie Wolf“ finden Sie im Förderportal.

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