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Grenzübergreifender Rettungsdienst
Europa und Sicherheit

Flughafen aus der Vogelperspektive

© Dortmund Airport

EU-Standards im Luftverkehr oder grenz­überschreitende Zusammenarbeit im Bereich Notfall­versorgung sind Beispiele, wo sich Europa für die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger einsetzt.

Berufsanerkennung von EU-Bürgern

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Das Approbations-Team der Bezirksregierung Münster. © Bezirksregierung Münster

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Die Nachfrage nach Ärzten steigt seit Jahren in der Region. Insbesondere die ländlichen Regionen im Regierungsbezirk haben mit einem Ärzte­mangel zu kämpfen. Die Anerkennung von Medizinern mit aus­ländischen Abschlüssen, die es zunehmend in die Region zieht, kann dabei helfen, diesem Mangel entgegenzuwirken. Damit lassen sich auch vakante und dringend benötigte ärztliche Stellen in Kranken­häusern leichter besetzen. Die Anerkennung dieser ausländischen akademischen Ausbildungen erfolgt durch das Dezernat für Gesundheit der Bezirksregierung.

670 Approbationen im Jahr 2018

Im Jahr 2018 erteilte die Bezirksregierung Münster rund 670 Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Darunter waren 189 ausländische Antragssteller.

Sicherung des Ausbildungs- und Wissensniveau

Wer in Deutschland als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker arbeiten will, benötigt eine sogenannte Approbation. Die Approbation berechtigt die Inhaber, den jeweiligen Heilberuf uneingeschränkt ausüben zu dürfen. Sie garantiert zudem ein Ausbildung- und Wissensniveau und trägt somit zum Schutz der Patienten bei.

Europaweiter Datenaustausch bei Elterngeld-Anträgen

Eltern spielen mit ihrem Kind auf dem Fußboden

© S.Kobold/fotolia

Kinder kosten Geld. Daher ist das Elterngeld für junge Familien eine wichtige Unter­stützung nach der Geburt eines Kindes. Das Eltern­geld soll Müttern und Vätern ermöglichen, ganz oder auf einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend zu verzichten. Die Bezirks­regierung Münster hat landesweit die Aufsicht über die 46 Eltern­geldstellen in Nordrhein-Westfalen. Die Bearbeitung der Anträge ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.

Wenn nötig, tauschen die einzelnen Eltern­geldstellen Daten für die Antrags­bearbeitung aus. Denn Elterngeld ist abhängig von vergleichbaren Leistungen aus dem Ausland, zum Beispiel aus dem Land, in dem sich ein Antragsteller aufgrund einer Beschäftigung aufhält.

Digital statt Papier

Die Daten für Antragsbearbeitung sollen in Zukunft nur noch auf elektronischem Weg ausgetauscht werden. Der bisherige Datenaustausch in Papier zwischen zwei Behörden aus zwei Mitgliedstaaten wird damit komplett auf elektronische Datenübermittlung umgestellt. Das Dezernat für Familienleistungen der Bezirksregierung Münster bereitet sich darauf vor. Bis Juli 2019 müssen die technischen Voraussetzungen geschaffen sein, damit der Datenaustausch ausschließlich elektronisch erfolgen kann. Mitgliedsstaaten, die das nicht umsetzen, droht eine Strafe.

Die Vorteile sind klar: Medienbruchfreie Datenübermittlung unterstützt das allgemeine Digitalisierungsbestrebungen in Europa, der Informationsaustausch zwischen den Beteiligten funktioniert schneller und das führt zur einer kürzeren Antragslaufzeit.

Wie europäisch ist das Fliegen?

Flugzeug hebt ab

© Bezirksregierung Münster

Wer nach London, Wien oder Budapest reist, der fliegt gern mit dem Flugzeug. Zahlreiche Städte in Europa sind mit dem Flugzeug aus Deutschland gut zu erreichen. Dabei wird die Fliegerei nicht mehr national geregelt. Denn nahezu 95 Prozent der Vorgaben im Bereich Luftverkehr sind EU-Vorgaben. Das bietet viele Vorteile: In vielen Ländern erhöhen sich die Sicherheitsstandards, die Vorschriften sind in allen Ländern vergleichbar, die Zusammenarbeit der Länder wird erleichtert und die Passagiere können sicher sein, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Die Regeln werden regelmäßig angepasst. Eine wichtige Verordnung, die alle Bereiche der Flugbetriebssicherheit umfasst, wurde jetzt aktualisiert. Was genau EU-weit im Bereich Luftverkehr geregelt ist, ist den meisten Passagieren gar nicht bewusst.

Tante Rosalia aus Recklinghausen

Man stelle sich eine 67-Jährige Frau aus Recklinghausen vor, die ihre Cousine in Spanien besuchen möchte. Sie heißt Tante Rosalia. Ihre Reise startet am Flughafen Dortmund. Ihr Flug nach Spanien war ein richtiges Schnäppchen. Das liegt an der deutlich größeren Auswahl an Fluggesellschaften und Verbindungen, die es gibt, seit vor 25 Jahren der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt geschaffen wurde. Die Preise haben allerdings keine Auswirkungen auf die Sicherheit im Flugbetrieb. An den europäischen Flughäfen – egal ob groß oder klein – herrscht ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Denn die Europäische Flugsicherheitsagentur European Aviation Safety Agency (EASA) hat einheitliche Standards erlassen, an die sich jeder in Europa halten muss. Was Tante Rosalia auch nicht weiß, ist, dass zum Beispiel Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein müssen, die ihnen bescheinigt, dass sie die internationalen Sicherheitsstandards erfüllen. Außerdem müssen die Fluggesellschaften ihre Flugzeuge in Europa nach einheitlichen Kriterien überprüfen lassen, was als SAFA-Check bekannt ist. Allein im Jahr 2017 hat die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster in ihrem Zuständigkeitsbereich 70 SAFA-Checks vorgenommen.

Sicherheitskontrolle

Am Flughafen angekommen, gibt Tante Rosalia als erstes ihren Koffer ab. Anschließend muss sie durch die Sicherheitskontrolle für Passagiere und Handgepäck, die nach EU-einheitlichen Vorschriften abläuft. Wie kontrolliert wird, welche Technik verwendet wird und die Qualifikation des Personals ist klar geregelt. Tante Rosalia legt ihr Smartphone und ihren Regenschirm zur Durchleuchtung in die Gepäckwanne. Ihre kleine Nagelschere darf sie in ihrer Handtasche mitnehmen. Denn die Klinge ist deutlich kürzer als 6 Zentimeter. Alle Passagiere werden von den Luftsicherheitsassistenten gründlich kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass das Flugzeug mit den Passagieren sicher am Zielort ankommt.

Grenzübergreifender Rettungsdienst

Gruppenfoto

Rettung ohne Grenzen - Großübung in Telgte © Bezirksregierung Münster

Wenn ein Mensch in Bocholt einen Herzinfarkt erleidet, kann es sein, dass es niederländische Rettungssanitäter sind, die sein Leben retten. Genauso können deutsche Rettungsdienstmitarbeiter in den Niederlanden bei einem Verkehrsunfall schnell und unbürokratisch Hilfe leisten, denn im Notfall ist jede Minute entscheidend und in manchen Regionen ist der Rettungsdienst aus dem Nachbarland schneller am Unfallort als dem Heimatland. Das Projekt „PREpare Projekt“ in der deutsch-niederländischen Grenzregion EUREGIO macht die grenzüberschreitende Notfallhilfe im Kreis Borken und den Niederlanden möglich. Das Projekt ist in Nordrhein-Westfalen einmalig und wird durch das INTERREG-Programm finanziert. Die Bezirksregierung Münster hat EU-Mittel in Höhe von rund 600.000 Euro für das Projekt bewilligt. Es bezieht sich sowohl auf die tagtägliche Notfallversorgung als auch auf Großeinsatzlagen.

„PREpare“ Projekt in Euregio

Ziel des Projektes ist es, die Notfallversorgung in der deutsch-niederländischen Grenzregion Euregio durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Bis 2022 soll es tägliche Routine sein, dass Rettungssanitäter die Grenze überschreiten oder Patienten in ein Krankenhaus im Nachbarland aufnehmen. Die grenzüberschreitende Notfallversorgung ist seit vielen Jahren und nicht erst seit der Feuerwerks-Katastrophe in Enschede im Mai 2000 ein zentrales Thema zwischen den deutschen und niederländischen Regionen. Das „PREpare“-Projekt wurde bereits von April 2015 bis Mai 2018 umgesetzt und im Rahmen des INTERREG-Programmes finanziert.

Das „PREpare“-Projekt widmet sich den verschiedenen Aspekten, die in der Notfallversorgung und Katastrophenvorsorge wichtig sind. Dies betrifft unter anderem organisatorische, rechtliche, technische oder kulturelle Aspekte. Zum Beispiel sollen dem Personal der Notfallversorgung und den Bürgern in der Euregio Wissen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vermittelt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Kommunikation zwischen den Notfallversorgungseinrichtungen und den Patienten.

Herausforderungen in der Zukunft

Durch die Zusammenarbeit sollen Unklarheiten abgebaut werden, welche Befugnisse das Personal der Notfallversorgung auf der jeweils anderen Seite der Grenze hat. Nicht nur rechtliche oder organisatorische Hürden müssen abgebaut werden, sondern auch die Kenntnisse des Personals müssen vergleichbar sein: Wie funktioniert Notfallversorgung auf der anderen Seite? Wie „ticken“ die Nachbarn?

Bisher standen die unterschiedlichen Kenntnisse der Rettungsdienstmitarbeiter in den beiden Ländern einem grenzüberschreitenden Einsatz im Wege. Das wird in Zukunft durch die 2014 neu eingeführte Ausbildung zum Notfallsanitäter in Deutschland einfacher. Denn die Übergangsphase endet 2021. Durch die neue Ausbildung können deutsche Rettungsdienstmitarbeiter in den Niederlanden unkompliziert eingesetzt werden, weil sie dann vergleichbare Kenntnisse aufweisen wie ihre niederländischen Kollegen.

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