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Europa und Sicherheit


Verbessert die ärztliche Versorgung auf dem Land
Berufsanerkennung von EU-Bürgern

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Das Approbations-Team der Bezirksregierung Münster. © Bezirksregierung Münster

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Die Nachfrage nach Ärzten steigt seit Jahren in der Region. Insbesondere die ländlichen Regionen im Regierungsbezirk haben mit einem Ärzte­mangel zu kämpfen. Die Anerkennung von Medizinern mit aus­ländischen Abschlüssen, die es zunehmend in die Region zieht, kann dabei helfen, diesem Mangel entgegenzuwirken. Damit lassen sich auch vakante und dringend benötigte ärztliche Stellen in Kranken­häusern leichter besetzen.

Die Anerkennung dieser ausländischen akademischen Ausbildungen erfolgt durch das Dezernat für Gesundheit der Bezirksregierung.

670 Approbationen im Jahr 2018

Im Jahr 2018 erteilte die Bezirksregierung Münster rund 670 Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker. Darunter waren 189 ausländische Antragssteller.

Sicherung des Ausbildungs- und Wissensniveau

Wer in Deutschland als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker arbeiten will, benötigt eine sogenannte Approbation. Die Approbation berechtigt die Inhaber, den jeweiligen Heilberuf uneingeschränkt ausüben zu dürfen. Sie garantiert zudem ein Ausbildung- und Wissensniveau und trägt somit zum Schutz der Patienten bei.

Eine Approbation benötigen Absolventen deutscher Hochschulen als auch Heilberufler, die ihr Studium in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat außerhalb der EU absolviert haben.

Bezirksregierung als Approbationsbehörde

Für die Anerkennung ausländischer akademischer Heilberufe sind in NRW die Bezirksregierungen als Approbationsbehörden zuständig. Antragssteller aus dem gesamten EU-Ausland und vielen anderen Ländern der Welt erhalten hier ihre Approbationen und somit einen Zugang zum deutschen Gesundheitsarbeitsmarkt. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, den Regierungsbezirk mit hochqualifizierten und motivierten Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zu versorgen.

Absolventen aus Drittstaaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz müssen ihren Studienabschluss erst im Hinblick auf eine Gleichwertigkeit bewerten lassen bzw. eine Kenntnisprüfung ablegen. Dagegen haben Heilberufler, die ihren Abschluss innerhalb der EU erworben haben, es deutlich einfacher.

Unproblematische Anerkennung

Ärztinnen und Ärzte, die in Frankreich, Polen, Rumänien oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihr Studium absolviert haben und dort ärztlich tätig sein dürfen, können dank der sogenannten EU-Berufsanerkennungsrichtlinie grundsätzlich schnell und unproblematisch auch in Deutschland ihre Approbation erhalten. Denn ihre Abschlüsse sind dank EU-weit einheitlicher Ausbildungsstandards mit der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig. Durch die einheitlichen Ausbildungsstandards wird auch der Patientenschutz gewährleistet. Allerdings müssen die ausländischen Absolventen, die nicht deutsche Muttersprachler sind, noch eine Sprachprüfung ablegen. Auch dies dient dem Schutz der Patienten. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie ist auch für deutsche Ärzte und Apotheker von Vorteil. Sie haben auch den freien Zugang zum europaweiten Arbeitsmarkt und können unkompliziert im EU-Ausland eine neue Arbeitschance nutzen.

Die Anerkennung der Approbation von Heilberuflern aus EU-Mitgliedsstaaten liefert einen wichtigen Beitrag zu einem Europa ohne Grenzen. Denn das Anerkennen unterstützt die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

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