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Krankenhäuser


Budgetgenehmigungen

Kuli und ein Taschenrechner

© Gina Sanders/Fotolia

Für jedes Krankenhaus, für das die Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze  (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) gelten, wird zwischen den Vertragsparteien eine Budgetvereinbarung für ein oder mehrere Kalenderjahre abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind die Träger eines Krankenhauses und die Sozialleistungsträger.

Diese Vereinbarung enthält sogenannte DRG-Fallpauschalen, Pflegesätze und weitere Entgelte. Sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung über das Ausbildungsbudget für die an dem jeweiligen Krankenhaus angesiedelten Ausbildungsstätten verschiedener Ausbildungsberufe getroffen. DRG steht für Diagnosis Related Groups. Dabei handelt es sich um ein System, nach dem ein Großteil aller Akutkrankenhausleistungen über Fallpauschalen abgerechnet wird.

Alle Regelungen, die den vereinbarten Pflegesatz beziehungsweise die vereinbarten DRG-Fallpauschalen sowie die Ausbildungsbudgets mitbestimmen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nach außen der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

Schiedsstelle vermittelt

Kommt eine Einigung zwischen den Parteien nicht zustande, kann die Schiedsstelle KHG Westfalen-Lippe angerufen werden. Die Schiedsstelle trifft dann eine Festsetzung zu den Pflegesätzen, den DRG-Pauschalen oder den Ausbildungsbudgets des Krankenhauses. Die Festsetzung der Schiedsstelle muss zu ihrer Wirksamkeit nach außen ebenfalls von der Bezirksregierung genehmigt werden.

PEPP

Seit 2013 gibt es auch in der psychiatrischen Versorgung eine leistungsorientierte und pauschalierende Vergütung, nach dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz). Basis des neuen Entgeltsystems bilden tagesbezogene Pauschalen; sie lösen die früheren abteilungsbezogenen Tagespflegesätze ab. (PEPP = Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik)

Einrichtungen für Psychiatrie und Psychosomatik können das neue System zunächst auf freiwilliger Basis einführen. Ab 2017 sind dann alle Einrichtungen verpflichtet, die neuen Psych-Entgelte abzurechnen. Ab 2019 beginnt die sogenannte Konvergenzphase, in der die Durchschnittsvergütungen der Krankenhäuser schrittweise an ein landesweites Niveau angepasst werden.

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