Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Bildende Kunst und Museen

Was wird gefördert?

  • Ausstellungen von Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
  • Ankäufe von Kunstwerken durch Kunstmuseen in Nordrhein-Westfalen
  • Restaurierung wichtiger und wertvoller Kulturgüter in nordrhein-westfälischen Kunstmuseen
  • Ausstellungsprojekte sowie profilfördernde Maßnahmen von Kunstvereinen

Wer wird gefördert?

  • Museen und deren Träger
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Träger
  • Kunstvereine, Künstlervereinigungen und ähnliche Organisationen

Wie wird gefördert?

  • Projektzuschüsse
  • Stipendien
  • Individuelle Künstlerförderung durch Ankäufe von Kunstwerken

Antragstellung und Fristen:

Bis zum 31.10. jeden Jahres können Förderanträge für das Folgejahr gestellt werden (auch mehrjährige Anträge sind grundsätzlich möglich). Die Antragstellung ist seit 2021 nur digital möglich und wird online über das Kulturweb gestellt (bei Erstantragstellung ist eine Registrierung notwendig):

Rechtsvorschriften und Formulare:

Für die Verwendung von Kulturfördermitteln des Landes NRW gelten entsprechende Rechtsvorschriften. Die wichtigsten Dokumente (u.a. die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die auch bereits mit der Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gelten) finden Sie unten.

Außerdem gehört zu jeder Zuwendung auch die Abrechnung in einem Verwendungsnachweis (VN) am Ende der geförderten Maßnahme (bei mehrjährigen Fördermaßnahmen muss auch ein Zwischenverwendungsnachweis erfolgen). Da dieser VN noch nicht digital erfolgen kann, finden Sie diesen wie auch ein paar andere wichtige Formulare hier als Download.

Downloads

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

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