Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Verlässliche Ganztagsangebote – Dreizehn Plus

Bezeichnung Förderprogramm

Betreuungsprogramm Dreizehn Plus

Wer wird gefördert?

Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs bei Ganztagsangeboten an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche in einem festen zeitlichen Rahmen, in der Regel von 13 Uhr bis 15 Uhr

Wie sind die Konditionen?

Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses.

Mindestens zehn Teilnehmer an Grundschulen und mindestens acht an Förderschulen.

Festbetrag je Gruppe: 5.000 Euro an Grundschulen, 7.500 Euro an Förderschulen. Die Landesförderung kann nur für Schulen im kreisangehörigen Raum und für jeweils eine Gruppe pro Schule gewährt werden.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Durch den Schulträger bei der Bezirksregierung Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§ 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.07.2008 i. d. F. v. 20.12.2013 (BASS 11 02
Nr. 9)

Was ist noch wichtig?

Der Antrag ist entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.

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