Förderung

Hauptinhalt

Förderprogramme von A – Z


Digitale Modellregionen

Bezeichnung Förderprogramm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von digitalen Modellregionen

Hinweis: Die Richtlinie ist ausgelaufen, es erfolgt nun die Abrechnung der geförderten Projekte.

Ziel aller Projekt war es, mit übertragbaren Lösungen im Bereich „E-Government“ und innovativen Projekten mit der Wirtschaft im Bereich „digitale Stadtentwicklung“ die Digitalisierung in den Regionen und Kommunen zusätzlich zu beschleunigen. Im Mittelpunkt der Programmumsetzung standen neben der Entwicklung und Umsetzung digitaler Pilotprojekte auch der kontinuierliche Austausch mit den Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Projektergebnisse können daher konkret in den anderen Städten und Gemeinden des Landes angewandt werden. Was in den Modellregionen erarbeitet wurde, steht zum Beispiel bei den neu entwickelten Serviceportallösungen in Form von standardisierten und lizenzfreien Komponenten allen anderen Kommunen zur Anwendung zur Verfügung. Je nach Projekt können konkrete Konzepte, Bausteine bzw. lizenzfreie Lösungen nachgenutzt und bei Bedarf selbst an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden.

Wer wurde gefördert?

Die Modellregionen Nordrhein-Westfalens im Sinne dieser Richtlinie

  1. für den Regierungsbezirk Arnsberg – Leitkommune Stadt Soest mit den beteiligten Städten Iserlohn und Lippstadt sowie Kreis Soest,
  2. für den Regierungsbezirk Detmold – Leitkommune Stadt Paderborn mit den beteiligten Städten Bielefeld und Delbrück sowie Kreis Paderborn,
  3. für den Regierungsbezirk Düsseldorf – Leitkommune Wuppertal mit den beteiligten Städten Solingen und Remscheid,
  4. für den Regierungsbezirk Köln – Leitkommune Aachen mit der beteiligten Städteregion Aachen und
  5. für den Regierungsbezirk Münster – Leitkommune Gelsenkirchen mit der beteiligten Stadt Bottrop und Kreis Recklinghausen

Was wurde gefördert?

  • E-Government-Projekte
    In den Modellregionen sollen E-Government-Projekte, gegebenenfalls in Kooperation mehrerer der o.g.Kommunen, erarbeitet und umgesetzt werden. Die Beteiligung an den Projekten erfolgt in konsensualer Abstimmung zwischen diesen Kommunen.
  • Digitale Stadtentwicklung
    Im Bereich der digitalen Stadtentwicklung werden Projekte gefördert, die sich mit langfristig wirkenden „Smart-City-Lösungen“ befassen. Diese Projekte sollen in verschiedenen Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu positiven Entwicklungen und Problemlösungen in den Kommunen führen. Die Projekte sollen übertragbar sein.
    Themenschwerpunkte sind Mobilität, Energie, Klima, Umwelt, Gesundheit, Wissenstransfer und Start-ups, eHandel, Tourismus 4.0, digitale Kreativquartiere, Bildung, Sicherheit oder Smart Home.
  • Betrieb eines Projektbüros
    Zur Realisierung der gesamten Kooperation und Kommunikation in den Modellregionen und zwischen den Modellregionen sowie zur Koordination der Einzelprojekte ist die Einrichtung und der Betrieb eines Projektbüros, einschließlich Personalausstattung, in den fünf „Leitkommunen“ Stadt Aachen, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Paderborn, Stadt Soest und Stadt Wuppertal vorgesehen.

Informationen zu den geförderten Projekten

Downloads

Umsetzung der Vorgaben des EU-Beihilferechts

Zur Erfüllung der durch die EU vorgegebenen Melde- und Informationspflichten dienen diese Webseite sowie die zur Verfügung gestellten Dokumente.


Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}