Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Innovative Modellprojekte

Bezeichnung Förderprogramm

Innovative Modellprojekte

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert?

Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen, Konzepte und Strukturen zur Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen

Wie sind die Konditionen?

Anteils- oder Vollfinanzierung individuell nach Projekt

Wo ist der Antrag zu stellen?

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Beginn der Maßnahme; kein Beginn vor Erteilung des Bescheides.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • ESF-Förderrichtlinie

Wer informiert weiter?

  • Örtlich zuständige Regionalagenturen für das Münsterland und für die Emscher-Lippe-Region
  • Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Rechtsvorschriften

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