Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Fachkräftesicherung NRW

Bezeichnung Förderprogramm

Aufruf des Landes NRW – Initiative zur Fachkräftesicherung der Programme ESF und EFRE (2014 – 2020)

Wer wird gefördert?

Ausschließlich bei der Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrages:

  • Insbesondere Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.
  • Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände, sowie Kammern, Kommunen, Vereine und Stiftungen

Was wird gefördert?

Bei Berufskollegs wird die Modernisierung insbesondere der technischen Ausstattung gefördert. Darunter könnten bspw. fallen:

  • Errichtung/Ausbau von Kommunikationsverbindungen
  • Hardware/ Software Ausstattung
  • Maschinelle Ausstattung (3-D Druck, Sensorik, Assistenzsysteme u.v.m.)

Wie sind die Konditionen?

Max. 50 % der förderfähigen Ausgaben

Wie ist der Weg zur Bewilligung

  1. Einreichung einer Projektskizze bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 34
  2. Votum der beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW angesiedelten Jury
  3. Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 34

Wann ist der Antrag zu stellen?

Keine festen Fristen. Wegen des Endes der Programphase wird eine kurzfristige Beteiligung empfohlen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Aufruf des Landes NRW – Initiative zur Fachkräftesicherung der Programme ESF und EFRE (2014 – 2020) in Verbindung mit dem OP EFRE 2014 – 2020.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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