Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Kompetenzentwicklung von Beschäftigten (Bildungsscheck)

Bezeichnung Förderprogramm

Förderung der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten/Bildungsscheck

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen
  • Berufsrückkehrer/-innen unter bestimmten Voraussetzungen

Was wird gefördert?

  • Weiterbildung von Beschäftigten im Unternehmen (betrieblicher Zugang)
  • Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten (individueller Zugang)

Wie sind die Konditionen?

Bezuschusst werden 50 Prozent der Kursentgelte, maximal 500 Euro je Bildungsscheck.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Weiterbildungsinteressierte finden regionale Beratungsstellen auf der Seite Weiterbildungsberatung in Nordrhein-Westfalen – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Weiterbildungsanbieter finden Informationen und Antragsformulare auf der Seite Bildungsscheck NRW – Europäischer Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen

Wann ist der Antrag zu stellen?

  • Ausstellung des Bildungsschecks vor Kursbeginn
  • Bildungsscheckinhaber übergibt Bildungsschecks an Weiterbildungsanbieter bei Kursbuchung
  • Einreichung des Bildungsscheck durch den Weiterbildungsanbieter an die Bezirksregierung Münster nach Kursbeginn zur Auszahlung

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • ESF-Förderrichtlinie

Wer informiert weiter?

  • Weiterbildungsberatungsstellen vor Ort
    Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH

Rechtsvorschriften

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