Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Verantwortlich, Innovativ, Tatkräftig, Attraktiv, Ländlich
VITAL.NRW

„Die kleine Schwester von LEADER“

Wie in LEADER steht das bürgerschaftliche Engagement im Mittelpunkt der Aktivitäten in diesen Regionen. Interessierte Menschen aus Vereinen, Unternehmen, Landwirtschaft, Kommunen, regionaler Politik und Bürgerschaft tragen durch ihr Engagement dazu bei, ihre ländlich geprägte Heimat lebenswert zu halten und weiter zu entwickeln.

Unterstützt und organisiert wird die Arbeit in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Dort arbeiten Vertreter aus Bürgerschaft, Verwaltung, und wichtigen Organisationen z. B. Wirtschaft miteinander, beraten und entscheiden über die wichtigen Projekte. Die LAG ist eine lokale öffentlich-private Partnerschaft und handelt nach dem Bottom-up-Ansatz. Die Projekte können nur unter Beteiligung der Bevölkerung beschlossen und umgesetzt werden.

Die LAG ist für alle engagierten Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen aus der Region offen. Bei den LAGs ist ein Regionalmanagement beschäftigt, an das die potentiellen Antragsteller sich wenden können. Das Regionalmanagement begleitet die Projekte und unterstützt die Antragsteller.


Steckbrief

Bezeichnung Förderprogramm

VITAL.NRW

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des öffentlichen und privaten Rechts in VITAL.NRW-Regionen
  • Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen
  • Lokale Aktionsgruppen (LAG)

Was wird gefördert?

  • Konzeption und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien
  • Regional abgestimmte Entwicklungskonzepte unter intensiver Bürgerbeteiligung („Bottom-Up“),
  • Regionale Kooperationsprojekte zur gebietsübergreifenden Zusammenarbeit
  • Aufwendungen für VITAL.NRW-Aktionsgruppen

Wie sind die Konditionen?

Die Bezuschussung beträgt jeweils maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag pro Projekt beträgt 250.000 Euro.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmebeginn.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, einzureichen.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Verantwortung, Innovation und Tatkraft im Rahmen der Entwicklung attraktiver ländlicher Räume

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