Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Freiwilliger Landtausch

Bezeichnung Förderprogramm

Freiwilliger Landtausch

Wer wird gefördert?

1. Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der Gemeinden und Kreise

Was wird gefördert?

Vermessungsarbeiten, Instandsetzungen und anderes

Wie sind die Konditionen?

Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausführungskosten.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmenbeginn

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.

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