Förderung

Hauptinhalt

Förderprogramme von A – Z


Elektromobilität

Bezeichnung Förderprogramm

Elektromobilität

Auf der Seite ElektroMobilitätNRW finden Sie eine Übersicht von Förderprogrammen des Landes NRW und des Bundes.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Förderprogramme aktuell inaktiv sein können.

Wer wird gefördert?

Städte, Gemeinden, Kreise, Zusammenschlüsse von Kommunen, ggf. Kommunalbetriebe

Was wird gefördert?

  1. Öffentliche Ladeinfrastruktur
  2. Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
  3. Beratung und Konzepte
  4. Elektrolastenfahrräder
  5. Fahrzeuge
  6. Elektrobusse
  7. Radverkehr

Wie sind die Konditionen?

über alle Programme 30-80%

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bei Landesprogrammen: Bezirksregierung Arnsberg bzw. zu 6. die Zweckverbände für den Nahverkehr

Bei Bundesprogrammen: verschiedene Stellen des Bundes

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmenbeginn

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Rechtsgrundlage für die Fördergegenstände sind verschiedene Richtlinien des Landes NRW und des Bundes.

Weitere Informationen

Die Einzelheiten zu den Fördergegenständen stehen für Sie auf der Seite ElektroMobilitätNRW bereit.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}