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EU-Förderung


Europäischer Sozialfonds (ESF)

Lernsituation in Zweiergruppen

© Woodapple/Fotolia

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung. Der ESF unterstützt nationale, regionale und lokale Projekte, die die Beschäftigung in den Mitgliedstaaten fördern. Der Sozialfonds investiert in Strategien, die Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzqualität verbessern. Der ESF finanziert Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, um Beschäftigungsaussichten von Arbeitnehmern und Jugendlichen zu verbessern.

Förderphase 2014-2020


Steckbrief

Förderziele

Förderung der Beschäftigung, um wirtschaftliche und soziale Differenzen zu verringern und den territorialen Zusammenhalt zu stärken

Förderbereich

Arbeit; Aus- und Weiterbildung

Förderschwerpunkte

Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung

Budget

  • 80,3 Milliarden Euro insgesamt
  • 7,5 Milliarden Euro für Deutschland

Förderart

Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)

Geltungsdauer

1.1.2014 – 31.12.2023

Förderberechtigte:

  • Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
  • Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikanten

Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Für die Förderperiode 2014 bis 2020 hat sich der Europäische Sozialfonds verschiedene thematische Ziele gesetzt. Die Ziele des ESF sind:

  • Menschen in Arbeit bringen: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
  • Soziale Eingliederung: Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
  • Bessere Bildung: Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen. 

Investitionsprioritäten des ESF

Im Rahmen der thematischen Ziele unterstützt der ESF sogenannte Investitionsprioritäten. Dies sind Schwerpunktbereiche mit detaillierten Zielen, zu denen der ESF beiträgt. Der ESF unterstützt unter anderen folgende Investitionsprioritäten:

  • Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige,
  • dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt,
  • aktive Inklusion,
  • Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Förderung der Chancengleichheit,
  • Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ   hochwertigen Dienstleistungen,
  • Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung,
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz von, und Zugang zu, Hochschulen und gleichwertigen Einrichtungen.

Zuständigkeit

Europa

  • Europäische Kommission
    GD Beschäftigung, Soziales und Integration
    EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
    Egbert Holthuis
    Rue Joseph II 27 – 5/49
    1049 Brüssel 
    Belgien
    E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu

Deutschland

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    Arnold Hemmann
    Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
    53107 Bonn
    E-Mail: esf@bmas.bund.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Beatrix Strauch-Leuthner
    Referat VIIC2-ESF „ESF-Koordinierung“
    53123 Bonn
    E-Mail: buero-viic2-esf@bmwi.bund.de
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ulrich Schuck
    Referat 313
    53170 Bonn
    E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de
  • Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend
    Referat Z15
    10177 Berlin
    E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    Manfred Becker
    Referat Z II 2
    11030 Berlin
    E-Mail: ZII2@bmu.bund.de

Land Nordrhein-Westfalen

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    ESF-Verwaltungsbehörde
    Daniel Jansen
    Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
    40190 Düsseldorf
    Telefon 0211 855-3388

Regierungsbezirk Münster

  • Bezirksregierung Münster
    Dezernat 34
    Arbeitspolitische Förderprogramme
    Domplatz 1-3
    48143 Münster
    Telefon: 0251 411-0

Corona-Virus und die Umsetzung arbeitspolitischer Programme in Nordrhein-Westfalen

Das NRW-Arbeitsministerium informiert zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Umsetzung arbeitspolitischer Programme. Aufgrund großer Nachfrage wurde eine FAQ-Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen zusammengestellt.

Die Information richtet sich an Zuwendungsempfangende und soll eine einheitliche Umsetzung während der Corona-Epidemie gewährleisten. Darüber hinaus werden alternative Möglichkeiten zum Nachweis der Tätigkeiten dargestellt.

 REACT-EU

Zudem gibt es die Initiative REACT-EU. Diese Initiative der europäischen Union dient der Bewältigung der Krise und der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Mittel können unter anderem über den ESF eingesetzt werden. So können Maßnahmen im Zeitraum von Februar 2020 bis März 2023 gefördert werden. REACT-EU unterfällt der ESF Förderphase 2014-2020. Anwendung im Rahmen des ESF findet es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bei:

  • Erhöhung der personellen Ausstattung in der Kindertagesbetreuung
  • Stärkung der Digitalisierung
  • Stärkung des Ausbildungsmarktes zur Unterstützung vulnerabler Gruppen

Weiterer Informationen finden Sie hier:


Steckbrief

Förderziele 

Bewältigung der Krise und der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie

Förderbereich 

Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Integration

Förderschwerpunkte

Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung

Budget

  • 47,5 Milliarden Euro insgesamt für ESF, EFRE und FEAD
  • ca. 140 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen für den ESF

Förderart

Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)

Durchführungszeitraum

Februar 2020 bis März 2023

Förderberechtigte:

  • Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
  • Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikante

Ziele der Initiative REACT-EU

Die Ziele der Initiative REACT-EU sind:

  • Sicherung von Beschäftigung, Teilhabe und Wettbewerbsfähigkeit
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung
  • Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen
  • Allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzentwicklung

Zuständigkeit

Europa 

  • Europäische Kommission
    GD Beschäftigung, Soziales und Integration
    EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
    Egbert Holthuis
    Rue Joseph II 27 – 5/49
    1049 Brüssel 
    Belgien
    E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu

Deutschland 

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    Arnold Hemmann
    Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
    53107 Bonn
    E-Mail: esf@bmas.bund.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Beatrix Strauch-Leuthner
    Referat VIIB6-ESF „ESF-Koordinierung“
    53123 Bonn
    E-Mail: buero-viib6@bmwi.bund.de
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ulrich Schuck
    Referat 313
    53170 Bonn
    E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de
  • Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend
    Referat Z15
    10177 Berlin
    E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    Manfred Becker
    Referat Z II 2
    E-Mail: ZII2@bmu.bund.de

Land Nordrhein-Westfalen

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    ESF-Verwaltungsbehörde
    Daniel Jansen
    Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
    40190 Düsseldorf
    Telefon 0211 855-3388 
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Patrick Wamper
    Referat IB2, ESF-Verwaltungsbehörde (ESF-Förderrecht)
    40190 Düsseldorf
    Telefon: 0211 855-3485

Regierungsbezirk Münster

  • Bezirksregierung Münster
    Dezernat 34
    Arbeitspolitische Förderprogramme
    Domplatz 1-3
    48143 Münster
    Telefon: 0251 411-0

Förderphase 2021-2027

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist auch in der Förderphase 2021-2027 an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt.


Steckbrief

Förderziele

Förderung der Beschäftigung, um ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen

Förderbereich

Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Integration

Förderschwerpunkte

Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung

Förderart

Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)

Geltungsdauer

20.05.2021 – 31.12.2030

Förderberechtigte:

  • Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
  • Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikanten

Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Für die Förderphase 2021 bis 2027 wurde insbesondere das Ziel gesetzt, ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen. Dabei gibt es folgende Schwerpunkte:

  • Investition in Bildung und Digitalisierung
  • Förderung von Inklusion und Nachhaltigkeit
  • Förderung von Bildung und Kompetenzen benachteiligter Gruppen

Prioritätsachsen

Im Rahmen des Ziels und der Schwerpunkte gibt es drei Prioritätsachsen mit spezifischen Zielen. Diese lauten:

Arbeit, Integration und Bildung 

  • Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel
  • Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses
  • Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulungen für alle
  • Förderung der aktiven Inklusion

Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung

  • Förderung der aktiven Inklusion

Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Fund)

  •  Förderung mit dem Ziel der Auseinandersetzung von Regionen und Menschen mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu dem von der Union bis 2030 angestrebten Klimaziel und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050

Zuständigkeit

Europa 

  • Europäische Kommission
    GD Beschäftigung, Soziales und Integration
    EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
    Egbert Holthuis
    Rue Joseph II 27 – 5/49
    1049 Brüssel 
    Belgien
    E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu

Deutschland

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    Arnold Hemmann
    Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
    53107 Bonn
    E-Mail: esf@bmas.bund.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Beatrix Strauch-Leuthner
    Referat VIIB6-ESF „ESF-Koordinierung“
    53123 Bonn
    E-Mail: buero-viib6@bmwi.bund.de
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Ulrich Schuck
    Referat 313
    53170 Bonn
    E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de
  • Bundesministerium für Familie, Senioren,
    Frauen und Jugend
    Referat Z15
    10177 Berlin
    E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
    Manfred Becker
    Referat Z II 2
    E-Mail: ZII2@bmu.bund.de

Land Nordrhein-Westfalen

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    ESF-Verwaltungsbehörde
    Daniel Jansen
    Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
    40190 Düsseldorf
    Telefon 0211 855-3388 
  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
    Patrick Wamper
    Referat IB2, ESF-Verwaltungsbehörde (ESF-Förderrecht)
    40190 Düsseldorf
    Telefon: 0211 855-3485

Regierungsbezirk Münster

  • Bezirksregierung Münster
    Dezernat 34
    Arbeitspolitische Förderprogramme
    Domplatz 1-3
    48143 Münster
    Telefon: 0251 411-0

Operationelle ESF-Programme

Auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarungen erstellen die Bundesländer individuell sogenannte Operationelle Programme (OP). Dies sind spezifische Umsetzungen der Förderschwerpunkte. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen regionalen Bedingungen und adressieren deshalb unterschiedliche Ziele.

Verantwortlich für die Durchführung der Operationellen Programme sind Behörden der einzelnen Länder, die die Mitgliedstaaten benennen. Sie verwalten, bescheinigen und prüfen die OPs.

In den Operationellen Programmen ESF werden die wesentlichen Ziele, Maßnahmen und erwarteten Ausgaben, die aus dem ESF finanziert werden sollen, regional festgelegt.

Die Operationellen ESF-Programme legen auch die Antragsberechtigung und allgemeinen Fördervoraussetzungen fest. Die bewilligten ESF-Fördergelder dürfen dann nur nach den in den Operationellen Programmen festgelegten Bedingungen verwendet und weitergegeben werden. Die Operationellen Programme bedürfen der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Rechtsvorschriften

Förderphase 2014-2020

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020) und allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds - Anlage 2 der ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020

Förderphase 2021-2027

Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik

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