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EU-Förderung
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung. Der ESF unterstützt nationale, regionale und lokale Projekte, die die Beschäftigung in den Mitgliedstaaten fördern. Der Sozialfonds investiert in Strategien, die Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzqualität verbessern. Der ESF finanziert Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, um Beschäftigungsaussichten von Arbeitnehmern und Jugendlichen zu verbessern.
Förderphase 2014-2020
Steckbrief
Förderziele
Förderung der Beschäftigung, um wirtschaftliche und soziale Differenzen zu verringern und den territorialen Zusammenhalt zu stärken
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung
Förderschwerpunkte
Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung
Budget
- 80,3 Milliarden Euro insgesamt
- 7,5 Milliarden Euro für Deutschland
Förderart
Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)
Geltungsdauer
1.1.2014 – 31.12.2023
Förderberechtigte:
-
Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
-
Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikanten
Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Für die Förderperiode 2014 bis 2020 hat sich der Europäische Sozialfonds verschiedene thematische Ziele gesetzt. Die Ziele des ESF sind:
- Menschen in Arbeit bringen: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
- Soziale Eingliederung: Förderung der sozialen Eingliederung und die Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung,
- Bessere Bildung: Investitionen in Bildung, Qualifikationen und lebenslanges Lernen.
Investitionsprioritäten des ESF
Im Rahmen der thematischen Ziele unterstützt der ESF sogenannte Investitionsprioritäten. Dies sind Schwerpunktbereiche mit detaillierten Zielen, zu denen der ESF beiträgt. Der ESF unterstützt unter anderen folgende Investitionsprioritäten:
- Zugang zu Beschäftigung für Arbeitsuchende und Nichterwerbstätige,
- dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt,
- aktive Inklusion,
- Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Förderung der Chancengleichheit,
- Verbesserung des Zugangs zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen,
- Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Früherziehung und einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung,
- Verbesserung der Qualität und Effizienz von, und Zugang zu, Hochschulen und gleichwertigen Einrichtungen.
Zuständigkeit
Europa
- Europäische Kommission
GD Beschäftigung, Soziales und Integration
EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
Egbert Holthuis
Rue Joseph II 27 – 5/49
1049 Brüssel
Belgien
E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu
Deutschland
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Arnold Hemmann
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
53107 Bonn
E-Mail: esf@bmas.bund.de - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beatrix Strauch-Leuthner
Referat VIIC2-ESF „ESF-Koordinierung“
53123 Bonn
E-Mail: buero-viic2-esf@bmwi.bund.de - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ulrich Schuck
Referat 313
53170 Bonn
E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Referat Z15
10177 Berlin
E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de -
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Manfred Becker
Referat Z II 2
11030 Berlin
E-Mail: ZII2@bmu.bund.de
Land Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
ESF-Verwaltungsbehörde
Daniel Jansen
Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 855-3388
Regierungsbezirk Münster
-
Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Arbeitspolitische Förderprogramme
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Corona-Virus und die Umsetzung arbeitspolitischer Programme in Nordrhein-Westfalen
Das NRW-Arbeitsministerium informiert zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Umsetzung arbeitspolitischer Programme. Aufgrund großer Nachfrage wurde eine FAQ-Liste mit Antworten zu häufig gestellten Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen zusammengestellt.
Die Information richtet sich an Zuwendungsempfangende und soll eine einheitliche Umsetzung während der Corona-Epidemie gewährleisten. Darüber hinaus werden alternative Möglichkeiten zum Nachweis der Tätigkeiten dargestellt.
REACT-EU
Zudem gibt es die Initiative REACT-EU. Diese Initiative der europäischen Union dient der Bewältigung der Krise und der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie. Die Mittel können unter anderem über den ESF eingesetzt werden. So können Maßnahmen im Zeitraum von Februar 2020 bis März 2023 gefördert werden. REACT-EU unterfällt der ESF Förderphase 2014-2020. Anwendung im Rahmen des ESF findet es in Nordrhein-Westfalen beispielsweise bei:
- Erhöhung der personellen Ausstattung in der Kindertagesbetreuung
- Stärkung der Digitalisierung
- Stärkung des Ausbildungsmarktes zur Unterstützung vulnerabler Gruppen
Weiterer Informationen finden Sie hier:
Steckbrief
Förderziele
Bewältigung der Krise und der sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Integration
Förderschwerpunkte
Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung
Budget
- 47,5 Milliarden Euro insgesamt für ESF, EFRE und FEAD
- ca. 140 Millionen Euro in Nordrhein-Westfalen für den ESF
Förderart
Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)
Durchführungszeitraum
Februar 2020 bis März 2023
Förderberechtigte:
- Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
- Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikante
Ziele der Initiative REACT-EU
Die Ziele der Initiative REACT-EU sind:
- Sicherung von Beschäftigung, Teilhabe und Wettbewerbsfähigkeit
- Schaffung von Arbeitsplätzen
- Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung
- Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen
- Allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzentwicklung
Zuständigkeit
Europa
- Europäische Kommission
GD Beschäftigung, Soziales und Integration
EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
Egbert Holthuis
Rue Joseph II 27 – 5/49
1049 Brüssel
Belgien
E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu
Deutschland
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Arnold Hemmann
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
53107 Bonn
E-Mail: esf@bmas.bund.de - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beatrix Strauch-Leuthner
Referat VIIB6-ESF „ESF-Koordinierung“
53123 Bonn
E-Mail: buero-viib6@bmwi.bund.de - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ulrich Schuck
Referat 313
53170 Bonn
E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Referat Z15
10177 Berlin
E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Manfred Becker
Referat Z II 2
E-Mail: ZII2@bmu.bund.de
Land Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
ESF-Verwaltungsbehörde
Daniel Jansen
Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 855-3388 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Patrick Wamper
Referat IB2, ESF-Verwaltungsbehörde (ESF-Förderrecht)
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3485
Regierungsbezirk Münster
- Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Arbeitspolitische Förderprogramme
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Förderphase 2021-2027
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist auch in der Förderphase 2021-2027 an vielen Vorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Steckbrief
Förderziele
Förderung der Beschäftigung, um ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen
Förderbereich
Arbeit; Aus- und Weiterbildung; Integration
Förderschwerpunkte
Menschen in Arbeit bringen, soziale Eingliederung, bessere Bildung
Förderart
Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)
Geltungsdauer
20.05.2021 – 31.12.2030
Förderberechtigte:
- Begünstigte: öffentliche Verwaltungen und Dienste; Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen; NRO; Wohltätigkeitsorganisationen; Unternehmen; Bildungseinrichtungen; Kommunen; Verbände/Vereinigungen
- Teilnehmer: Existenzgründer; Arbeitssuchende; Langzeitarbeitslose; Menschen mit Behinderung; Migranten; ältere Arbeitnehmer; Praktikanten
Ziele des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Für die Förderphase 2021 bis 2027 wurde insbesondere das Ziel gesetzt, ein sozialeres und inklusiveres Europa zu schaffen. Dabei gibt es folgende Schwerpunkte:
- Investition in Bildung und Digitalisierung
- Förderung von Inklusion und Nachhaltigkeit
- Förderung von Bildung und Kompetenzen benachteiligter Gruppen
Prioritätsachsen
Im Rahmen des Ziels und der Schwerpunkte gibt es drei Prioritätsachsen mit spezifischen Zielen. Diese lauten:
Arbeit, Integration und Bildung
- Anpassung von Arbeitnehmern, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel
- Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung
- Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses
- Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulungen für alle
- Förderung der aktiven Inklusion
Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung
- Förderung der aktiven Inklusion
Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Fund)
- Förderung mit dem Ziel der Auseinandersetzung von Regionen und Menschen mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu dem von der Union bis 2030 angestrebten Klimaziel und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050
Zuständigkeit
Europa
- Europäische Kommission
GD Beschäftigung, Soziales und Integration
EMPL. D5 – Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien
Egbert Holthuis
Rue Joseph II 27 – 5/49
1049 Brüssel
Belgien
E-Mail: EMPL-D5-UNIT@ec.europa.eu
Deutschland
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Arnold Hemmann
Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
53107 Bonn
E-Mail: esf@bmas.bund.de - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beatrix Strauch-Leuthner
Referat VIIB6-ESF „ESF-Koordinierung“
53123 Bonn
E-Mail: buero-viib6@bmwi.bund.de - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ulrich Schuck
Referat 313
53170 Bonn
E-Mail: ulrich.schuck@bmbf.bund.de - Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
Referat Z15
10177 Berlin
E-Mail: z15@bmfsfj.bund.de - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Manfred Becker
Referat Z II 2
E-Mail: ZII2@bmu.bund.de
Land Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
ESF-Verwaltungsbehörde
Daniel Jansen
Referat II 1, ESF-Verwaltungsbehörde (Programmsteuerung)
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 855-3388 - Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Patrick Wamper
Referat IB2, ESF-Verwaltungsbehörde (ESF-Förderrecht)
40190 Düsseldorf
Telefon: 0211 855-3485
Regierungsbezirk Münster
- Bezirksregierung Münster
Dezernat 34
Arbeitspolitische Förderprogramme
Domplatz 1-3
48143 Münster
Telefon: 0251 411-0
Operationelle ESF-Programme
Auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarungen erstellen die Bundesländer individuell sogenannte Operationelle Programme (OP). Dies sind spezifische Umsetzungen der Förderschwerpunkte. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen regionalen Bedingungen und adressieren deshalb unterschiedliche Ziele.
Verantwortlich für die Durchführung der Operationellen Programme sind Behörden der einzelnen Länder, die die Mitgliedstaaten benennen. Sie verwalten, bescheinigen und prüfen die OPs.
In den Operationellen Programmen ESF werden die wesentlichen Ziele, Maßnahmen und erwarteten Ausgaben, die aus dem ESF finanziert werden sollen, regional festgelegt.
Die Operationellen ESF-Programme legen auch die Antragsberechtigung und allgemeinen Fördervoraussetzungen fest. Die bewilligten ESF-Fördergelder dürfen dann nur nach den in den Operationellen Programmen festgelegten Bedingungen verwendet und weitergegeben werden. Die Operationellen Programme bedürfen der Genehmigung durch die EU-Kommission.
Rechtsvorschriften
Förderphase 2014-2020
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2014 bis 2020 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020) und allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds - Anlage 2 der ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020
Förderphase 2021-2027
Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013
VERORDNUNG (EU) 2021/1060 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik
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Zusätzliche Informationen
Weitere Links
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- EU-Regionalpolitik – inforegio (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rat der Europäischen Union – Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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